Moers 19-jähriger Messerstecher vor Gericht

Moers · Der Bewohner einer Wohngruppe soll einen 16-Jährigen niedergestochen haben. Aber wie alt ist der Angeklagte?

 Der Tatort an der Wilhelm-Müller-Straße am 14. Februar. Polizei sicherte das Haus.

Der Tatort an der Wilhelm-Müller-Straße am 14. Februar. Polizei sicherte das Haus.

Foto: crei

Ein Heranwachsender soll Anfang des Jahres auf seinen Mitbewohner in einer Wohngruppe mit dem Küchenmesser eingestochen haben. Seit gestern muss der Mann sich vor der Jugendstrafkammer wegen gefährlicher Körperverletzung verantworten. Das Opfer war ein 16-Jähriger.

Der Schüler soll am 14. Februar in der Wohngruppe mit dem Messer attackiert und durch Stiche in Bauch, Oberkörper und Hals schwer verletzt worden sein. Bevor die Anklage verlesen wurde, wurde erst einmal über das Alter des Angeklagten diskutiert. Der junge Mann behauptete, er sei im September 2001 geboren. Damit wäre er zur Tatzeit 15 Jahre alt gewesen. Der Richter hielt ihm vor, dass es ein Gutachten gebe, nach dem er 1998 geboren sein soll. Das stritt er ab.

Auch Alias-Namen sorgten für Verwirrung. Unter seinem Namen ist der junge Mann in Deutschland nicht vorbestraft. Der Staatsanwalt legte aber einen Auszug vor, nach dem gegen den gebürtigen Marokkaner schon unter anderem Namen ermittelt worden war. Zu seinem Lebenslauf gab er an, in seiner Heimat nur drei Jahre die Schule besucht zu haben. Mit 12 oder 13 Jahren sei er dann nach Spanien gegangen, um Arbeit zu finden. Die Suche war ebenso wenig erfolgreich wie die Suche nach einem Job in Frankreich und Belgien. Von einem Freund, den er nur über das Internet kannte, habe er sich schließlich überreden lassen, nach Deutschland zu kommen. In Moers ging man davon aus, dass er minderjährig war und brachte ihn zusammen mit zwei anderen Minderjährigen in einer betreuten Wohngruppe auf der Wilhelm-Müller-Straße unter.

"Ich wollte ihn gar nicht töten, ich wollte ihm nur Angst machen", sagte der Angeklagte zu dem Vorfall am 14. Februar. Er habe den Mitbewohner in Verdacht gehabt, sein Handy und zehn Euro gestohlen zu haben. Als er ihn darauf ansprach, habe der Schüler ihm mit der Faust gedroht. Weil er Angst hatte, habe er ihn mit dem Messer bedroht. Der Schüler habe danach gegriffen und sein verletzt worden. "Wie kommt es denn dazu, dass er solche Stichverletzungen hat?", wollte der Richter wissen. Die Erklärung des Angeklagten: "Er hat sich an mich gedrückt und dann ist es passiert." Der damals 16-Jährige wurde durch einen Bauchstich so schwer verletzt, "dass die Gedärme sichtbar waren", hatte der Staatsanwalt vorgetragen.

Der Arztbericht bestätigte, dass das Opfer notoperiert werden musste. Es gab weitere Stichverletzungen im Brustbereich und am Hals, außerdem mehrere Abwehrverletzungen. Der heute 17-Jährige gab an, der Mitbewohner habe ihn des Diebstahls beschuldigt und sei ihm sehr nahe gekommen. Weil ihm das unangenehm war, habe er ihn weggedrängt. Es sei zu gegenseitigem Schubsen und zu Schlägen gekommen. Der Gegner habe dann das Messer gezogen und zugestochen. Als er durch die Wohnungstür fliehen konnte, sei er noch ein Stück von ihm verfolgt worden. Schon einige Tage zuvor habe der Angeklagte gedroht: "Ich bringe dich um!" Alkohol habe er am Tattag nicht gerochen. Der Angeklagte gab an, eine halbe Flasche Whisky getrunken zu haben. Er entschuldigte sich.

Der Richter verlas schließlich das Gutachten. Fakt ist: Der Angeklagte war zur Tatzeit mindestens 19 Jahre und zwei Monate alt.

Die Verhandlung wird am Mittwoch fortgesetzt.

(lam)
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