Moers 19-Jähriger Unfallfahrer muss Führerschein abgeben

Moers · Im Januar fuhr ein Gymnasiast unter Alkoholeinfluss in die Scheibe eines Kindergartens. Jetzt musste sich der 19-Jährige vor dem Jugendrichter verantworten. Der verurteilte ihn wegen fahrlässiger Straßenverkehrsgefährdung.

Es war schon beinahe Mitternacht, als der Angeklagte mit dem Wagen seines Vaters von einer Geburtstagsfeier nach Hause fuhr. Von der Duisburger Straße war er gerade links in die Eichenstraße eingebogen, da passierte es auch schon: Er fuhr auf eine Fahrbahnverengung zu und konnte nicht mehr ausweichen. Sein Auto prallte gegen einen Blumenkübel, kam von der Fahrbahn ab und krachte in die Front des Kindergartens. Den Schaden von etwa 30 000 Euro wird er jetzt wohl selber zahlen müssen. Der Richter sah nämlich den Alkoholkonsum als Grund dafür, dass der Angeklagte nicht ausweichen konnte. Daher muss auch die Versicherung nicht zahlen.

Der Verteidiger hielt dagegen: "Ich vertrete die Auffassung, dass das auch in nüchternem Zustand hätte passieren können." Sein Mandant sei bei knapp 0,8 Promille nicht fahruntüchtig gewesen, die Stelle sei schlichtweg unübersichtlich. Hinzu komme, dass der Angeklagte noch wenig Fahrpraxis habe.

"Verkehrstechnisch ist die Stelle nicht schwierig", schloss sich der Richter der Einschätzung der Staatsanwaltschaft an. Der Mann habe "alkoholbedingt die Kurve nicht gekriegt". Der Führerschein ist seit Januar eingezogen. Eine weitere Sperre von vier Monaten für die Neuerteilung einer neuen Fahrerlaubnis wurde verhängt. Um auf den 19-Jährigen nach dem Jugendstrafrecht noch erzieherisch einzuwirken, reiche die Teilnahme an einem Durchblicker-Kurs aus. Dort lerne er, welche Gefahren Alkohol am Steuer mit sich bringt. Vor Gericht zeigte sich der Schüler einsichtig. "Es tut mir wirklich sehr leid!"

(bil)
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