Moers 26 Spielhallen wollen weitermachen

Moers · Von 27 Glücksspielhallen in Moers haben 26 einen Antrag auf Erteilung einer Lizenz gestellt. Bei einigen dürfte die Voraussetzung zur Erteilung einer Erlaubnis nicht vorliegen. Nach den Herbstferien will die Stadt entscheiden.

 Zwei Spielhallen auf der Homberger Straße: Nur eine von ihnen darf nach neuer Rechtslage bleiben. Aber welche?

Zwei Spielhallen auf der Homberger Straße: Nur eine von ihnen darf nach neuer Rechtslage bleiben. Aber welche?

Foto: Klaus Dieker

Ginge es nach der neuen Glücksspielverordnung (genauer: des Ausführungsgesetzes zum Glücksspielstaatsvertrag) für NRW wird es in Moers schon bald deutlich weniger Spielhallen geben. Denn in dem Regelwerk, das noch die alte rot-grüne Landesregierung erarbeitet hatte, steht, dass aus Gründen der Suchtprävention und des Jugendschutzes ein Mindestabstand von 350 Metern zwischen zwei Spielhallen liegen müsse. Diese Mindestabstände liegen an der Homberger Straße, in Meerbeck und in Repelen zweifelsohne nicht vor. "Dort könnte es künftig deutlich dünner werden", vermutet Klaus Janczyk, Sprecher der Stadt Moers.

Wird es aber vorerst wohl nicht. Von 27 Spielhallen haben Betreiber für 26 den Antrag auf Neuerteilung einer Lizenz gestellt. Bis zum Ende der Herbstferien will die Stadt geprüft haben, wem eine Erlaubnis erteilt wird und wem nicht. Das hört sich einfach an, ist es aber nicht. Darauf machte bereits unmittelbar nach Bekanntwerden des Gesetzes der Sachgebietsleiter "Glücksspiel" der Stadt Düsseldorf, Gerold Lübken, in einem Fachaufsatz aufmerksam. Der Experte rügte, dass die (alte) NRW-Regierung den Kommunen keinerlei juristischen Kriterien in die Hände gegeben habe, um zu entscheiden, welchem Betreiber eine Konzession erteilt oder versagt werden kann. Der Autor erinnerte an eine Entscheidung des baden-württembergischen Staatsgerichtshofs, wonach nur ein Gesetz einen Eingriff mit den entsprechenden klaren Bestimmungen einen Eingriff in die vom Grundgesetz garantierte Berufsfreiheit ermögliche.

In NRW aber obliege es "den Kommunen, den politischen Willen durchzusetzen. Dabei tragen sie das volle Risiko und müssen gegebenenfalls für rechtswidrige Entscheidungen gerade stehen (Verfahrenskosten, eventuell Schadensersatz)." Das sehen die Verantwortlichen der Stadt Moers ähnlich. Sie erwarten deshalb eine Klagewelle, sollten die ersten ordnungsrechtlichen Maßnahmen gegen Betriebe ergriffen werden, die nach dem 30. November trotz nicht vorhandener Lizenz weitermachen.

Die Automatenwirtschaft verspürt Rückenwind. "Angesichts der aktuellen Situation um den Glücksspielstaatsvertrag ist es dringend notwendig, die in NRW für den 1. Dezember geplante Spielhallenregulierung auszusetzen", fordert Georg Stecker, Sprecher des Vorstandes der deutschen Automatenwirtschaft.

Auch wenn es bei der Moerser Stadtverwaltung niemand offen sagt, dürfte deshalb damit zu rechnen sein, dass man ordnungsrechtliche Schritte erst nach sehr, sehr sorgfältiger und entsprechend langwieriger Prüfung einleiten wird. Nachdem am vergangenen Mittwoch bei einem Ministerpräsidententreffen Skepsis an der Durchsetzbarkeit des Glücksspielstaatsvertrags geäußert worden war, dürfte nun eine Überarbeitung des Gesetzes anstehen. Darauf deutet auch die Antwort des NRW-Innenministeriums auf eine Anfrage unserer Redaktion. Darin bestätigte das Innenministerium, dass eine Novellierung der Glücksspielverordnung geplant sei. "Allerdings muss diese Novellierung in Zusammenhang mit einer Überarbeitung des Ausführungsgesetzes Glücksspielstaatsvertrag NRW erfolgen. Genauere Angaben können wir dazu im Augenblick noch nicht machen, da der parlamentarische Prozess (...) einen Zeitraum in Anspruch nimmt, der nicht genau bestimmt werden kann."

Die Atempause, die das den Spielhallenbetreibern lässt, dürfte im Übrigen auch den kommunalen Kämmerern willkommen sein. Sie verdienen nämlich kräftig am Glückspiel in ihren Städten.

(RP)
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