Moers/Rheinberg 45-Jährige erschleicht sich Krankenschwester-Job

Moers/Rheinberg · Wegen Urkundenfälschung und Betrugs muss sich eine Rheinbergerin vor der Auswärtigen Großen Strafkammer in Moers verantworten. Sie soll bei einer notariellen Beurkundung einen Doktortitel geführt haben, der ihr gar nicht zustand. Außerdem wird ihr vorgeworfen, bei ihrer Bewerbung in einer Haftanstalt ihre Vorstrafen verschwiegen zu haben.

Die Angeklagte hatte aufgrund der falschen Angaben eine Stelle als Krankenschwester in einer Justizvollzugsanstalt erhalten. Darüber hinaus werden der 45-Jährigen mehrere Betrugstaten zur Last gelegt. Weil im Falle einer Verurteilung Vorstrafen mit einbezogen werden müssen, wird die Sache vor dem Landgericht verhandelt. Das darf eine Freiheitsstrafe von über vier Jahren aussprechen.

Die 45-Jährige ist bereits vorbestraft, zum Teil sogar einschlägig. Sie verbüßt derzeit eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren und neun Monaten. Nun muss sie sich weiteren Vorwürfen stellen. Im vergangenen Jahr hatte die Frau sich laut Anklage als Krankenschwester in der Justizvollzugsanstalt Kapellen beworben. Wahrheitswidrig habe sie angegeben, nicht vorbestraft zu sein. Dabei hatte sie bereits zehn Eintragungen im Bundeszentralregister. Außerdem habe sie Referenzen gefälscht, um bessere Chancen auf den Job zu haben. Eine Bescheinigung, dass die Rheinbergerin acht Jahre in einem Krankenhaus in Frankfurt am Main arbeitete, sei gefälscht, so der Vorwurf. Eine ähnliche Fälschung soll sie schon in der Vergangenheit verwendet haben, um sich zu bewerben, und hatte sich dafür vor einem anderen Gericht verantworten müssen. Zu den neuen Anklagevorwürfen zählen auch mehrere Betrugstaten. Die 45-Jährige soll wiederholt unter dem Namen ihrer Schwiegermutter Mobilfunkverträge abgeschlossen, hochwertige Handys erhalten und nicht bezahlt haben. Auch eine Küchenmaschine im Wert von über 1000 Euro soll sie bestellt haben, ohne die Rechnung zu bezahlen. Hinzu kommen mehrere Fälle des Tankbetrugs. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass die Frau deshalb auch ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen ist.

Ihre Verteidigerin sprach von Persönlichkeitsstörungen, die zu den Taten führten. Die Angeklagte soll demnach unter anderem betrogen haben, um ihren zukünftigen Ehemann zu beeindrucken. Ein Sachverständigengutachten hatte eine Störung bereits in einer anderen Verhandlung bestätigt. Das führte allerdings nicht zur Schuldunfähigkeit.

Der Prozess wird fortgesetzt.

(BL)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort