Moers Abgeholztes Wäldchen: Rechtslage ist unklar

Moers · Ein alter Bebauungsplan sieht einen Spielplatz, ein späterer Flächennutzungsplan einen Wald vor. Wer die 6000 Quadratmeter große Fläche gerodet hat, ist nach wie vor unbekannt.

 Der Bebauungsplan für das Waldstück an der Kornstraße ist fast 50 Jahre alt. Er sieht einen Spielplatz vor.

Der Bebauungsplan für das Waldstück an der Kornstraße ist fast 50 Jahre alt. Er sieht einen Spielplatz vor.

Foto: Klaus Dieker

Das vor zwei Wochen abgeholzte Wäldchen an der Kornstraße sorgt weiter für Gesprächsstoff. Bei Facebook wird das Thema angeregt diskutiert. Und auch die Behörden werden sich weiter damit befassen. Immer noch steht nicht fest, wer die Anweisung gegeben hat, die Bäume auf der insgesamt 6000 Quadratmeter großen Fläche zu schlagen. Das sei Sache der Ermittlungsbehörden, sagte gestern Stadtsprecher Thorsten Schröder. Die Stadt hat Anzeige wegen erstattet, weil ein Teil des Geländes ihr gehört und sie die Bäume behalten wollte. Der Eigentümer des restlichen Geländes, der ehemalige Xantener Bürgermeister Christian Strunk, hatte gegenüber unserer Zeitung abgestritten, die Abholzung in Auftrag gegeben zu haben. Er schloss aber nicht aus, dass ein Unternehmen, bei dem er lediglich um einen Kostenvoranschlag für eine Rodung gebeten habe, irrtümlich tätig geworden sei.

Vertreter von Stadt, Forstamt und Unterer Landschaftsbehörde wollen sich demnächst treffen, um das weitere Vorgehen abzustimmen. "Die Sache ist sehr kompliziert", sagte gestern Martin Volmering vom Forstamt. "Uns geht es vor allem um die Reparatur." Das heißt: eine Wiederaufforstung des Geländes. Ob der Verantwortliche - sollte er ermittelt werden - dazu verpflichtet werden kann, ist aber unsicher. Normalerweise erfordere eine Umnutzung eines Waldes eine Genehmigung, sagte Volmering. Eine solche sei nicht erteilt worden. Aber: Das Landesforstgesetz sage auch, dass die Umnutzung eines Waldes ohne Genehmigung möglich sei, wenn ein Bebauungsplan eine andere Nutzung vorsehe. Im vorliegenden Fall gibt es einen Bebauungsplan, der für das Gebiet eine Spielplatznutzung vorsieht. Er stammt aber von 1969, aus der Zeit vor der Kommunalreform. Ein späterer, 1978, aufgestellter Flächennutzungsplan schreibt für das Gelände dagegen eine Waldfläche fest.

Dass sich die beiden Pläne an dieser Stelle widersprechen, scheint im Rathaus nie Thema gewesen zu sein. Eine Änderung des Bebauungsplans habe jedenfalls nie auf der Tagesordnung gestanden, sagte gestern Stadtsprecher Thorsten Schröder: "Es gab wichtigere Dinge. Die Stadt hatte keinen Anlass, sich mit der Fläche zu beschäftigen." Nach Meinung der Stadtverwaltung sei es nicht eindeutig, ob nun der alte Bebauungsplan oder der jüngere Flächennutzungsplan "Vorrang" habe. "Zu solchen Fragen wurden schon Verfahren vor dem Verwaltungsgericht geführt."

Egal ob sich eine Wiederaufforstung des Geländes rechtlich durchsetzen lässt oder nicht, bleibt der Stadt eine eventuelle Schadenersatzforderung wegen der Zerstörung ihres Eigentums. Deren Höhe ist noch unklar. "Wir ermitteln den Wert der abgeholzten Pflanzen", sagte Thorsten Schröder. Darüber hinaus sieht sich die Stadt nun veranlasst, sich mit der Zukunft des bisher unbeachtet gebliebenem Areals zu befassen. Sie möchte es auf jeden Fall wieder begrünen. "Wir werden auch prüfen, ob die alte Festsetzung eines Spielplatzes aus heutiger Sicht noch Sinn macht", sagte Schröder. Neben dem Wäldchen sind Wohnhäuser gebaut worden, weitere werden vielleicht auf dem bisherigen Vereinsgelände des Bunten Tisches entstehen, der nach Asberg umziehen soll.

Wie die Stadtverwaltung mit dem Gelände umgeht, werde wohl erst in einigen Monaten feststehen. Und möglicherweise wird die Stadt Moers den Kauf des Geländes von Christian Strunk in Betracht ziehen müssen, will sie ihre Pläne (welche dies auch seien) umsetzen. Denn ihm gehört zwar nur eines von insgesamt drei Flurstücken, dieses ist mit 5000 Quadratmetern aber weit größer als die zusammen nur 1000 Quadratmeter großen zwei Flurstücke der Stadt.

Sollten die Überlegungen auf die Errichtung eines Spielplatzes hinauslaufen, werden Bodenbelastungen eine Rolle spielen. Es handelt sich um ein ehemaliges Zechengelände. Laut früheren Untersuchungen handle es sich bei den Bodenbelastungen im wesentlichen um Bauschutt, sagte Thorsten Schröder. "Es gibt dort nichts, was die Errichtung eines Spielplatzes verhindern würde."

(RP)
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