Moers Angeblicher Thyssen-Chef: Bandenmitglied in Berufung

Moers · Es war ein professioneller Coup, der einer Bande im Sommer 2014 gelang. Fünf Männer hatten einen Schrotthändler dazu gebracht, dem Chef von Thyssen-Krupp Schmiergelder zu zahlen, um sich damit millionenschwere Aufträge zu sichern. Was der Schrotthändler nicht ahnte: Ein vorbestrafter Versicherungsvertreter schlüpfte in die Rolle des Thyssen-Vorstands. Der kassierte nicht nur mindestens 50.000 Euro Bestechungsgeld, während des Vertragsabschlusses wurde auch eine fünfstellige Summe Geld aus dem Auto des Schrotthändlers gestohlen. Die fünf Bandenmitglieder waren vor knapp einem Jahr in Moers zu Freiheitsstrafen verurteilt worden. Einer von ihnen legte Revision ein - mit Erfolg.

Die erneute Verhandlung brachte ihm aber kaum ein milderes Urteil. Er muss für drei Jahre und zehn Monate ins Gefängnis. Das sind zwar zehn Monate mehr, als die auswärtige Strafkammer zuvor gegen ihn verhängt hatte. Dafür wurde aber ein weiteres Urteil des Landgerichts Mannheim einbezogen. An der Schuld und den Feststellungen zum Tathergang der Großen Strafkammer änderte das nichts.

Der 44-Jährige hatte zwar keine Hauptrolle im Gefüge der Bande gespielt, dennoch trug er zu dem erheblichen Schaden bei. Als es zu der vermeintlichen Vertragsunterzeichnung und der Geldübergabe in einem Moerser Motel kam, war der Angeklagte Teil des professionellen Plans. Die Angeklagten hatten sich als Insolvenzverwalter, Sicherheitsdienstmitarbeiter und Vorstand ausgegeben. Dem Betrogenen wurden unter dem Vorwand von Sicherheitsvorkehrungen Schlüssel und Handy abgenommen. Während der Geldübergabe konnten sie so Geld aus dem Auto stehlen.

Der Schrotthändler hatte in der Hoffnung auf millionenschwere Geschäfte gezahlt und keinen Verdacht geschöpft. Sogar eine Besichtigung des Firmengeländes war zuvor organisiert worden, um den Mann in Sicherheit zu wiegen.

Der 44-Jährige hatte außerdem die Eltern eines in England inhaftierten Mannes um 10.600 Euro gebracht. Die Rentner glaubten, damit Anwaltskosten zu begleichen.

(bil)
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