Prozess in Moers Angeklagter nach Juwelenraub zu Freiheitsstrafe verurteilt

Moers · Nach dem spektakulären Juwelenraub in Moers-Repelen im Dezember 2014 wurde am Freitag das Urteil gegen den 23-jährigen Angeklagten gesprochen. Das Gericht verhängte eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und drei Monaten ohne Bewährung.

 Der Angeklagte mit Dolmetscherin und Anwalt.

Der Angeklagte mit Dolmetscherin und Anwalt.

Foto: Dieker, Klaus

Das Amtsgericht Moers hat einen 23-jährigen Rumänen wegen eines Einbruchs in ein Moerser Juweliergeschäft zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und drei Monaten Gefängnis ohne Bewährung verurteilt. Der Mann war nach Darstellung des Schöffengerichts am Morgen des 22. Dezember 2014 gemeinsam mit einem Mittäter in ein Moerser Schmuckgeschäft eingestiegen. Dort hatte sie der Geschäftsinhaber im Keller überrascht und einen 37-jährigen Rumänen mit mehreren Schüssen getötet. Auch der 23-Jährige, der zum Tatzeitpunkt in Krefeld lebte, war durch einen Schuss an der Hand verletzt worden.

Sowohl Staatsanwaltschaft als auch Verteidigung hatten angesichts der vor Gericht mehrfach vorgebrachten Entschuldigungen des Mannes gegenüber dem überfallenen Juwelier und aufgrund eines Geständnisses lediglich eine Bewährungsstrafe gefordert.

Dagegen hielt die Vorsitzende die Entschuldigungen des Angeklagten für nicht glaubwürdig. Sein Auftreten vor Gericht, bei dem der Mann mehrfach in Tränen ausbrach, sei von "Selbstmitleid" geprägt gewesen. Anders als die Staatsanwaltschaft in ihrer Anklageschrift fand sie den 23-Jährigen, der in Rumänien bereits eine einjährige Haftstrafe wegen einer Schlägerei verbüßt hatte, in Deutschland bislang aber ohne Vorstrafen war, lediglich des schweren Diebstahls schuldig. Die Staatsanwaltschaft war davon ausgegangen, dass die beiden Täter den Juwelier am Morgen abpassen wollten, um von ihm die Tresorschlüssel zu erpressen. Zum Tatversuch sei es jedoch, so die Richterin nicht gekommen, weil der Juwelier sofort das Feuer eröffnet habe, als er nach dem Anschalten des Neonlichts eine Gestalt bemerkt habe, die sich auf ihn zubewegte.

Sowohl Staatsanwaltschaft als auch Verteidigung hatten im Verfahren keine Zweifel geäußert, dass der 70-jährige Juwelier, der vor Gericht als Zeuge aussagte, in einer Notwehrsituation geschossen habe.

(ock)
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