Moers Bei Bergschäden droht Verjährungsfrist
Moers · Bis zu 30 Jahre nach Ende des Kohleabbaus können Ansprüche gegenüber der RAG angemeldet werden. Bei einigen Abbaufeldern läuft die Frist bald ab.
Der Bergbau in der Region ist Geschichte, die dadurch verursachten Schäden zum großen Teil noch nicht. Bis zu 30 Jahre nach Ende des Abbaus können Schadensersatzansprüche bei der RAG geltend gemacht werden.
Die Verjährungsfrist greift bald für bis 1988 betriebene Abbaufelder. Besitzer älterer Häusern in diesen Bereichen sind gut beraten, nach Bergbauschäden Ausschau zu halten. "Wir möchten die Eigentümer darauf hinweisen, ihre letzten Ansprüche geltend zu machen", sagt Magnus von Bormann, vom Bochumer Ingenieurbüro Altegoer. Es gehört zu einer Reihe von Firmen, die sich darauf spezialisiert haben, Interessen von Hauseigentümern gegenüber der RAG zu vertreten.
Zu den typischen Bergschäden zählen Risse im Mauerwerk. "Manchmal werden sie erst dann bemerkt, wenn nach vielen Jahren ein Schrank zur Seite gerückt wird", sagt Bormann. Es gebe aber zum Beispiel auch Schieflagen ganzer Häuser. "Die kann man nicht reparieren. Ab einem gewissen Grad hat der Eigentümer aber Anspruch auf einen finanziellen Ausgleich."
Die Verjährungsfrist für etliche Abbaufelder des Bergwerks West sei bereits abgelaufen, in anderen Bereichen - der Kohleabbau ging insgesamt bis 2012 - haben Hauseigentümer noch viel Zeit für Schadenersatzforderungen.
In die Verjährung kommen laut Bormann Bereiche von Repelen, Kamp-Lintfort und Vluyn (die Grafik zeigt die die entsprechenden Abbaufelder ). Die Gebiete, in denen es zu Bergsenkungen kommen kann, gehen dabei weit über die Abbaufelder hinaus. In Kamp-Lintfort sei der gesamte Niersenbruch betroffen, in Vluyn der Bereich um Rayener Straße, Im Schönen Winkel, Friesenweg, Barlach- und Kollwitzstraße. Eine Schadensregulierung seitens der RAG komme dann infrage, wenn das beschädigte Haus vor Ende der Abbauzeit (in diesem Fall also vor 1988) gebaut wurde.
Im Falle eines Eigentümerwechsels müssen zudem die Bergschaden-Ersatzansprüche auf den neuen Eigentümer übergegangen sein. Natürlich muss auch tatsächlich ein Bergschaden vorliegen, wenn man Geld von der RAG haben möchte. "Wir gucken uns die Objekte an und stellen den Schaden fest", sagt Bormann. Die Firma Altegoer tritt anschließend an die RAG heran, die gegebenenfalls auch einen Sachverständigen rausschicke. Natürlich macht die Firma Altegoer das alles nicht aus purer Menschenliebe, sondern um Geld zu verdienen. Für die Hauseigentümer entstünden allerdings keine Kosten. Das Honorar für die Bochumer Gutachter werde über die Schadensregulierung beglichen. Kommt es zu keiner Regulierung, bleibe das Gutachten für den Hausbesitzer kostenfrei. In 90 Prozent der Fälle zeige sich die RAG allerdings kulant.
Das liegt wohl auch daran, dass (anders als beim Braunkohleabbau) für den Untertageabbau eine "Bergschadensvermutung" gilt, wie RAG-Sprecher Ulrich Aghte erläutert: "Wenn wir davon ausgehen, dass kein Bergschaden vorliegt, müssen wir dies beweisen." Die Zahl der Schadensmeldungen sei rückläufig, 22.800 seien es im vergangenen Jahr für das gesamte RAG-Gebiet (mit Saarland und Ibbenbüren) gewesen. Das waren laut Aghte tausend weniger als im Vorjahr. Auf den Bereich des Bergwerks West/Niederberg, Lohberg und Walsum entfielen 4400 der Meldungen. In mehr als 90 Prozent der Fälle seien Summen von unter 500 Euro erstattet worden.
Fragen zum Thema Bergschäden beantwortet die RAG unter der Service-Telefonnummer 0800 2727271. www.altegoergmbh.de