Prozess in Moers Betrunkener stirbt - Zeugen entlasten angeklagte Polizisten

Moers · Der Prozess um den Unfalltod eines 48-Jährigen in Moers geht in die Verlängerung. Die Staatsanwaltschaft beantragte nach der Anhörung der Zeugen neue Beweise. Die angeklagten Polizisten müssen bis nach Weihnachten auf das Urteil warten.

 Die beiden Angeklagten mit ihren Verteidigern vor Gericht.

Die beiden Angeklagten mit ihren Verteidigern vor Gericht.

Foto: Dieker

Mit gemischten Gefühlen dürften zwei in Moers wegen fahrlässiger Tötung angeklagte Polizisten in die anstehenden Feiertage gehen. Einerseits erschwerten mehrere Zeugenaussagen Donnerstag der Anklage die Beweisführung, andererseits führte dies dazu, dass der Staatsanwalt neue Beweise beantragte, so dass die Beamten bis nach Weihnachten auf das Urteil warten müssen.

Dort hatte der Mann offenbar versucht, auf der Düsseldorfer Straße Autos anzuhalten und war dabei von dem Pkw eines 23-Jährigen erfasst und getötet worden. Die angeklagten Polizisten beteuerten in den Vernehmungen, das Opfer gegen 20.20 Uhr an seiner Wohnung in Moers abgesetzt zu haben. Nur wenige Minuten später war der 48-Jährige Zeugen jedoch in Schwafheim aufgefallen. Zwei von ihnen hatten dort auch einen Streifenwagen gesehen.

Die Staatsanwaltschaft hatte deshalb eine Überprüfung des Funkverkehrs in der Unfallnacht angeordnet. Die ermittelnden Duisburger Polizisten sahen jedoch aufgrund der Funkdaten nur eine etwa 80-prozentige Wahrscheinlichkeit, dass sich der Streifenwagen der beiden Polizisten kurz vor dem Unfall im Moerser Süden aufgehalten hatte. Das veranlasste Staatsanwalt Nils Wille Donnerstag, neue technische Beweise zu beantragen.

Auch die Aussage zweier weiterer Zeugen dürfte eher der Verteidigung nutzen. Ein Polizeibeamter hatte ausgesagt, dass bei dem Toten ein Handy gefunden worden war. Auf der Polizeiwache hingegen war das Handy kurz zuvor nicht entdeckt worden. Für die Verteidiger ein Indiz, dass der Mann sich das Handy zu Hause besorgt haben musste. Zudem sagte ein Arzt, der das spätere Opfer im Polizeigewahrsam untersucht hatte, aus, dass der Mann anders als die Anklage annimmt, nicht hilflos, sondern durchaus ansprechbar gewesen sei.

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