Moers Brandstifter vor Gericht

Moers · Ein Moerser hat die Garage seiner Eltern, in der er lebte, abgebrannt.

Ein Mann aus Moers kann aufgrund seiner psychischen Erkrankung nicht wegen versuchter schwerer Brandstiftung verurteilt werden. Die Auswärtige Große Strafkammer in Moers hat die Unterbringung in der Psychiatie angeordnet, setzte die Vollstreckung allerdings zur Bewährung aus.

Am 10. März soll der Beschuldigte in der Garage seiner Eltern eine Folie angezündet haben, um sich abzureagieren. Die Folie ging in Flammen auf, die Hitze verformte Seitenteile der Garage, Flammen schlugen aus dem Dach nach draußen. Das Feuer weitete sich zügig aus.

Bei dem Sicherungsverfahren musste sich der Angeklagte allerdings nicht wegen Sachbeschädigung und versuchter schwerer Brandstiftung verantworten. Das Gericht musste mit Hilfe eines Sachverständigen klären, ob der Mann gefährlich ist und dauerhaft untergebracht werden muss. Der Beschuldigte wollte sich zu den Vorwürfen nicht äußern. Nach der Festnahme hatte er zugegeben, die Folie angezündet zu haben. In der Vergangenheit war schon einmal wegen Brandstiftung gegen den Moerser ermittelt worden. Die Ermittlungen wurden wegen Schuldunfähigkeit eingestellt. Vor einigen Jahren hatte er seine Wohnung in Moers durch einen möglicherweise durch Fahrlässigkeit selbst gelegten Brand verloren, sagte sein ehemaliger Betreuer. Den Beschuldigten habe er über einige Jahre hinweg betreut. Solange der Mann seine Medikamente genommen habe, habe er sich an Vereinbarungen gehalten. Wenn er seine Medikament absetze und Drogen nahm, sei bald eine Verschlechterung des Gesundheitszustandes zu erkennen gewesen. Mehrmals sei er in der Psychiatrie gewesen, habe im Obdachlosenheim gelebt oder gar kein Dach über dem Kopf gehabt. Im März hatten seine Eltern ihm dann erlaubt, in der Garage zu wohnen. Der Brandstifter soll jetzt einen Platz in einer Wohngruppe annehmen und an einer Suchttherapie teilnehmen.

(BL)
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