Moers Caritas begleitet Opfer durch den Prozess

Moers · Opfer haben meist Angst, dem Täter vor Gericht gegenüberzutreten. Die Psychosoziale Prozessbegleitung soll auf die Zeugenaussage vorbereiten und während der Verhandlung unterstützen.

 Für Opfer von Straftaten ist die Aussage vor Gericht eine Stresssituation, da sie den Tathergang im Beisein des Täters schildern müssen.

Für Opfer von Straftaten ist die Aussage vor Gericht eine Stresssituation, da sie den Tathergang im Beisein des Täters schildern müssen.

Foto: Endermann (archiv)

Mit dem Täter in einem Raum sitzen, von Angesicht zu Angesicht. Erinnerungen werden wach. Panik macht sich breit. Opfer von schweren Straftaten sind häufig traumatisiert und haben Angst vor der Zeugenaussage im Gericht. Die Psychosoziale Prozessbegleitung ist ein neues Angebot des Caritasverbands Moers-Xanten und soll Menschen vor, während und nach der Verhandlung unterstützen.

Moers: Caritas begleitet Opfer durch den Prozess
Foto: Caritas

Seit dem 1. Januar 2017 ist die Hilfe im dritten Opferschutzgesetz rechtlich geregelt. Ein Recht auf Prozessbegleitung besteht aber nur unter bestimmten Voraussetzungen: Die Straftat muss zunächst in den Katalog der "schwerwiegenden Straftaten" fallen: Hierzu zählen beispielsweise sexueller Missbrauch, Vergewaltigung und schwere Körperverletzung. Ist das Opfer unter 18 Jahre alt, wird eine Begleitung beigeordnet. Wer älter ist, muss einen Antrag stellen und seine Hilfs- und Schutzbedürftigkeit beweisen. Wird der Antrag abgelehnt, kann trotzdem eine Begleitung angefordert werden - dafür zahlt das Opfer rund 1100 Euro aus eigener Tasche.

Starten soll die Begleitung bereits weit vor dem Prozessbeginn. "Wir sind Übersetzer zwischen juristischer und Alltagssprache und unterstützen die Opfer bereits bei ihrer Aussage bei der Polizei", sagt Ute Schlüpner, Jugendgerichtshilfe beim Caritasverband. Die 58-Jährige begleitet Opfer durch den Prozess.

Zur Vorbereitung auf die Zeugenaussage steht vorab ein Besuch am Gericht an: Wo ist der Warteraum? Wie sieht der Gerichtssaal aus? Wer sitzt während der Verhandlung wo? Der Termin soll den Opfern Sicherheit geben. Zudem sollen Bewältigungsstrategien die Ängste mindern.

"Geräusche, Bilder, Gerüche - Kleinigkeiten können die Erinnerungen an die Tat wieder aufleben lassen", sagt Schlüpner. "Eine Strategie wäre zum Beispiel eine spezielle Sitzhaltung, um den Täter außerhalb des Blickfeldes zu halten." Auch ein persönlicher Gegenstand, mit dem das Opfer ein positives Erlebnis verbindet, helfe die Aussage durchzustehen. Bei der Verhandlung selbst wird gemeinsam gewartet, die Begleitperson sitzt während der Aussage mit im Gerichtssaal.

Eine wichtige Regel für die komplette Prozessbegleitung: Mit dem Opfer soll nicht über die Tat gesprochen werden. "Ansonsten besteht die Gefahr, dass wir die Zeugenaussage beeinflussen", erklärt Schlüpner. "Wir wollen die Leute nicht juristisch beraten." In den meisten Fällen seien Opfer aber ohnehin froh, wenn sie über die Tat so wenig wie möglich reden müssen.

Ob eine Begleitung auch nach einer Gerichtsverhandlung sinnvoll ist, entscheidet sich mit der Verkündung des Urteils. "Im Zweifel für den Angeklagten" heißt es, wenn die Schuld eines Täters für das Gericht fraglich ist. Ein Freispruch löst bei Opfern Unverständnis und Hilflosigkeit aus. "Oft denkt er oder sie, dass das Urteil mit ihrer Glaubwürdigkeit zusammenhängt - dann muss ich vom Gegenteil überzeugen", sagt Schlüpner.

In Moers steht das Hilfsangebot in den Startlöchern, Erfahrungen konnten hier bislang noch nicht gemacht werden. Die Caritas möchte die Psychosoziale Prozessbegleitung zukünftig noch stärker in den Köpfen von Hilfsbeauftragten, Polizei, Staatsanwaltschaft und Anwälten verankern, so dass Opfer von ihrem Recht Gebrauch machen können oder zumindest einen Antrag stellen.

(laha)
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