Moers Das müssen Sie bei der Wahl beachten

Moers · Morgen wird gewählt. Wahlberechtigt sind alle Deutschen im Sinne des Grundgesetzes, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und in Nordrhein-Westfalen seit mindestens 16 Tagen (28. April) eine Wohnung haben. Um acht Uhr öffnen die Wahllokale. Wir klären die wichtigsten Fragen.

Wie viele Stimmen habe ich? Es heißt, dass man bei der Wahl "sein Kreuzchen" macht. Das ist jedoch nicht korrekt. Bei der Landtagswahl (und auch bei der Bundestagswahl im September) haben Wähler die Möglichkeit, gleich zwei Kreuzchen zu setzen - für die Erst- und Zweitstimme.

Erststimme? Mit der Erststimme (linke Hälfte des Stimmzettels) wird ein Direktbewerber einer Partei des Wahlkreises gewählt. Es handelt sich um die "Personenwahl".

Zweitstimme? Die Zweitstimme dient der Sitzverteilung im Landtag. Sie bestimmt über die Fraktionsstärken und damit über die politischen Kräfteverhältnisse und die Möglichkeiten der Mehrheits- und Koalitionsbildung im Düsseldorfer Parlament.

Muss ich beide Male dieselbe Partei ankreuzen? Nein. Sie dürfen mit der Erststimme Ihren bevorzugten Kandidaten jeglicher Partei bestimmen. Und mit der Zweitstimme können Sie einer völlig anderen Partei Ihr Kreuzchen geben. Man spricht in dem Fall auch vom "Stimmensplitting".

Was passiert, wenn ich nur eine Stimme, oder mehr als zwei, abgebe? Wenn Sie nur eine Stimme abgegeben, ist auch nur diese Stimme gültig. Die nicht abgegebene Stimme ist ungültig. Ebenso ist eine Stimme ungültig, wenn Sie beispielsweise mehrere Bewerber oder Parteien angekreuzt haben.

Darf ich auch Punkte, Häkchen, Kreise etc. statt Kreuzchen machen? Entscheidend für die Stimmabgabe ist, dass durch die Kennzeichnung des Stimmzettels Ihr Wille eindeutig zu erkennen ist. Eine andere Kennzeichnung als Kreuzchen ist daher durchaus möglich. Das Anbringen eines Fragezeichens hingegen macht die Stimmabgabe ungültig.

Was muss ich zur Wahl mitbringen? Zur Wahl bringen Sie bitte die Wahlbenachrichtigung und ein amtliches Ausweisdokument (Personalausweis, Reisepass) mit.

Ich habe meine Wahlkarte verloren. Was mache ich jetzt? Sie können vom Wahlrecht auch ohne die Wahlbenachrichtigung Gebrauch machen. Dazu legen Sie einfach Ihren Personalausweis oder Reisepass vor.

Oh nein, Ich habe den Personalausweis vergessen. Und nun? In der Regel reicht die Vorlage der Wahlbenachrichtigung aus. Sie können sich auch durch Vorlage des Führerscheins ausweisen.

Wie finde ich mein Wahllokal? Mit der Wahlbenachrichtigung wurde Ihnen das Wahllokal schriftlich bekannt mitgeteilt. Sie haben aber auch die Möglichkeit, auf der Homepage der Stadt Moers den Online-Wahllokalfinder zu nutzen. Dazu geben Sie einfach Ihre Adresse ein und können auf diesem Weg Ihr Wahllokal ermitteln.

Kann ich noch per Brief wählen? Briefwahlunterlagen können normalerweise bis zum Freitag, also gestern, vor dem Wahltag, 18 Uhr, beantragt werden. In besonderen Fällen gilt das aber auch noch am Wahltag bis 15 Uhr. Der Wahlbrief muss spätestens bis 18 Uhr bei der dafür zuständigen Stelle vorliegen, da um die Uhrzeit die Wahl abgeschlossen und mit der Auszählung der Stimmen begonnen wird.

Was sind diese "besonderen Fälle"? In den besonderen Fällen des sogenannten selbstständigen Wahlscheins, das heißt für einen Wahlberechtigten, der nicht in das Wählerverzeichnis eingetragen ist, ist die Erteilung des Wahlscheins an eine der folgenden Voraussetzungen geknüpft: Er muss nachweisen, dass er ohne Verschulden die Einspruchsfrist (zur Aufnahme ins Wählerverzeichnis) versäumt hat, oder aus einem von ihm nicht vertretbaren Grund nicht in das Wählerverzeichnis aufgenommen wurde oder seine Berechtigung zur Teilnahme an der Wahl ist erst nach der Einspruchsfrist entstanden (z. B. Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit).

Was mache ich, wenn ich plötzlich krank werde, oder anderweitig verhindert bin? Im Falle nachgewiesener, plötzlicher Erkrankung, kann ausnahmsweise bis dahin auch ein "unselbstständiger Wahlschein" beantragt werden.

Darf ich öffentlich (vor der Kabine) wählen? Nein. Ihre Stimme darf nur geheim, in der Wahlkabine abgegeben werden.

Darf ich jemanden, zum Beispiel mein Kind, mit in die Kabine nehmen? Sie dürfen sich nur allein in die Wahlkabine begeben. Niemand darf erkennen, wie Sie gewählt haben. Eine Ausnahme von der persönlichen Stimmabgabe ist bei einem Wähler zu machen, der des Lesens unkundig oder wegen einer körperlichen Beeinträchtigung gehindert ist, den Stimmzettel zu kennzeichnen. Er darf eine Vertrauensperson um Hilfe bitten. Die Hilfsperson ist ebenfalls zur Geheimhaltung ihrer Kenntnisse verpflichtet.

Darf ich meinen eigenen Stift benutzen? In jeder Wahlkabine ist mindestens ein - nicht radierfähiger - Schreibstift bereitgelegt. Sie können aber auch einen eigenen Stift nutzen, solange dieser sich nicht entfernen lässt.

Darf ich Fotos (mit dem Handy) in der Wahlkabine machen? In der Wahlkabine und insbesondere von der Stimmabgabe dürfen keine Fotos gemacht werden.

Bis wie viel Uhr kann ich meine Stimme abgeben? Das Wahllokal ist bis 18 Uhr für die Stimmabgabe geöffnet.

(RP)
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