Moers/Kamp-Lintfort Drogenhändler drohen bis zu fünfeinhalb Jahre Haft

Moers/Kamp-Lintfort · Ein Kamp-Lintforter soll ins Gefängnis, die zwei Mitangeklagten sollen Bewährungsstrafen bekommen.

Drei Männer aus Kamp-Lintfort haben gestern im Hauptverfahren der Auswärtigen großen Jugendkammer des Landgerichts Kleve in Moers gestanden, mit Messern bewaffnet mit Marihuana gehandelt beziehungsweise Beihilfe dazu geleistet zu haben. Die Staatsanwaltschaft fordert zwei Jahre auf Bewährung für Mario M., auf dessen Geständnis sich die Anklage größtenteils stützt. Für den 19-jährigen Sinan B. fordert die Staatsanwaltschaft zwei Jahre Jugendstrafe auf Bewährung, Tobias R., der knapp zwei Monate vor seiner Verhaftung 21 Jahre alt geworden war, soll nach ihrem Willen für fünf Jahre und sechs Monate ins Gefängnis. Die Anwälte von Mario M. und Sinan B. schließen sich der Forderung nach Bewährung für ihre Mandanten an, überlassen die Höhe der Strafen aber dem Ermessen des Gerichts. Der Anwalt von Tobias R., Jörg Hintzen, hält die Differenz zwischen den vorgeschlagenen Strafen für Sinan B. und Tobias R. für zu hoch, es sei immerhin dieselbe Tat.

Mario M. hatte Tobias R. erlaubt, in seiner Wohnung in Kamp-Lintfort unterzukommen und dort seit Dezember auch Marihuana für den Verkauf zu lagern. Dafür hatte Mario M. kleine Mengen Marihuana für den Eigenkonsum erhalten. An Geschäft und Gewinn war er unbeteiligt. Tobias R. und Sinan B. hatten nach Sinan B.s Aussage 450 Gramm Marihuana eingekauft und teilweise verkauft, laut Anklage war es ein Kilogramm. Davon waren 271 Gramm in Mario M.s Wohnung gefunden worden. Sinan B.s Anwältin Zerari sprach von einer "stümperhaften Tatausführung". Am 23. März waren die drei Männer festgenommen worden, nachdem der Hausbesitzer der Polizei von Rauschgiftgeruch aus der Wohnung berichtet hatte. Bei der Festnahme hatten Tobias R. ein Klappmesser und Sinan B. ein Butterfly-Messer dabei. Tobias R. hatte kurz vor der Festnahme begonnen, zusätzlich mit Amphetaminen zu handeln.

Die Staatsanwaltschaft argumentiert, dass es geplant gewesen sei, eine große Menge Drogen zu beschaffen und gewinnbringend zu verkaufen. Für sie, anders als für Jörg Hintze, ist Tobias R. deshalb nicht in einem minderschweren Fall schuldig. Für einen solchen beginnt das Strafmaß bei sechs Monaten. Das Urteil wird für heute erwartet.

(RP)
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