Moers Enni: Niederschlagsgebühr sinkt

Moers · Weil die bebaute Fläche seit 2008 deutlich gestiegen ist, verteilen sich die Kosten auf mehr Schultern.

 2008 wurden lediglich 1900 Hektar erfasst. Die Lage 2016: 3700 Hektar sind abgedeckt. 2008 wurden lediglich 1900 Hektar erfasst. Die Lage 2016: 3700 Hektar sind abgedeckt.

2008 wurden lediglich 1900 Hektar erfasst. Die Lage 2016: 3700 Hektar sind abgedeckt. 2008 wurden lediglich 1900 Hektar erfasst. Die Lage 2016: 3700 Hektar sind abgedeckt.

Foto: Enni

Es klingt ein bisschen absurd, aber - wenn Regen fällt, müssen Hauseigentümer zahlen. Die Niederschlagswassergebühr ist ein Teil der gesplitteten Abwassergebühr. Sie wird von den Kommunen für die Einleitung von Regenwasser erhoben, das über bebaute oder versiegelte Flächen nicht ins Erdreich fließen und damit in die öffentliche Kanalisation gelangen kann. Heißt: Je mehr versiegelte Flächen auf einem Grundstück vorhanden sind, desto höher fällt die Gebühr aus. 1,35 Euro pro Quadratmeter zahlen die Moerser derzeit für normale Dachflächen. Im kommenden Jahr - das ist die gute Nachricht - könnten dafür rund 20 Cent weniger anfallen. Trotzdem ist es möglich, dass die Bescheide für die Abfall-, Straßenreinigungs- und Entwässerungsgebühren, die in dieser Woche an alle Haushalte verschickt wurden, im Einzelfall höher als sonst ausfallen.

Und das kommt so: Die Enni hat im vergangenen Jahr für das Moerser Stadtgebiet versiegelte Flächen über Luftaufnahmen neu "scannen" lassen und die Niederschlagswassergebühr neu berechnet. Insgesamt 3700 Hektar - 55 Prozent - des gesamten Stadtgebiets (6900 Hektar) wurden so erfasst. Bei der ersten Erhebung im Jahr 2008 waren es 1900 Hektar.

"Insgesamt sind die bebauten Flächen - vor allem durch die Erschließung von Neubaugebieten - um rund 1,7 Millionen Quadratmeter auf knapp 8,5 Millionen Quadratmeter gestiegen, so dass sich die Kosten zukünftig auf mehr Schultern verteilen und die Gebühren ab 2019 voraussichtlich leicht sinken", sagt Enni-Vorstand Lutz Hormes. Die steigenden Erlöse fließen in die Gebührenkalkulation für 2019. Wie groß die Auswirkungen sind, hängt dabei von den Kosten für die Unterhaltung des Kanalnetzes ab. "In den Bescheiden sehen die Grundstückseigentümer ein Abbild ihrer Angaben, die sie bei der Erhebung der für die Niederschlagswasser relevanten Flächen im Vorjahr gemacht haben", sagt Enni-Vertriebschef Oliver Felthaus. "In den Fragebögen wurden die von uns erfassten Daten mitgeteilt, die Eigentümer hatten die Möglichkeit, diese als korrekt zu übernehmen oder Abweichungen anzuzeigen." Trotzdem gab es viele Fragen. 4500 Anrufe hat das Beschwerdemanagement der Enni zu Beginn dieser Woche gezählt: "So viele wie noch nie zuvor", sagt Felthaus. "Das waren aber größtenteils Kunden mit Verständnisfragen. Oder es haben sich Leute gemeldet, die bislang keine abweichenden Angaben zu unserer Erfassung gemacht haben, jetzt aber der Meinung sind, dass es diesbezüglich doch noch Sachen zu berücksichtigen gibt." Grundlegende Fehler in den Bescheiden der Enni seien bislang nicht aufgefallen.

Im sozialen Netzwerk Facebook wird trotzdem diskutiert. "Warum tauchen die Dachflächen jetzt plötzlich ausdrücklich auf und sorgen für eine satte Erhöhung?", fragt dort zum Beispiel eine Nutzerin. Oder: "Waren die Bescheide der letzten zehn, 15, 20 Jahre falsch, oder der jetzige?" Ein anderer User schreibt: "Meine Dachflächen werden in der Erde entwässert. Musste jahrelang dafür nicht bezahlen - und jetzt doch?" Und wieder ein anderer: "Bisher hatten wir auch ein Dach - das dürfte nichts Neues sein." Für solche Abweichungen hat die Enni eine Erklärung. "Zum einen liefern die Kameras, die im vergangenen Jahr zur Erfassung eingesetzt wurden, deutlich bessere Aufnahmen als vor zehn Jahren", sagt Felthaus. "Zum anderen", erklärt Projektleiter Elmar Kleine, "wurden die Dachflächen 2008 lediglich über die Katasterdaten erfasst. Durch die neue Auswertung werden jetzt die tatsächlichen Flächen gemessen." Gezahlt werden die Gebühren für 2018 abgesehen davon in drei, statt normalerweise in vier Etappen.

Michael Buser, Anwalt und Geschäftsführer des Vereins "Haus & Grund Moers" rät allen Moersern dennoch, die Niederschlagswassergebührenbescheide samt Daten aufmerksam zu prüfen und bei größeren und nicht erklärlichen Abweichungen gegebenenfalls Widerspruch einzulegen, ehe die Fristen dazu verstrichen sind. Die Enni habe zwar angekündigt, sich im Zweifelsfall kulant zu zeigen, sagt er. Ein Rechtsanspruch darauf bestehe allerdings nicht.

(RP)
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