Moers Falschgeld: Betrüger muss ein Jahr ins Gefängnis

Moers · Mit gefälschtem Geld hatte ein Mann ein Smartphone gekauft. Der Betrug flog auf und kommt ihn nun teuer zu stehen.

Er kaufte in Moers ein Handy und zahlte mit Falschgeld. Jetzt muss ein Mann aus Viersen für ein Jahr ins Gefängnis. Das Moerser Schöffengericht hat den 29-Jährigen wegen Geldfälschung in Tateinheit mit Betrug verurteilt.

Den Inhalt der Geldbörse ohne große Anstrengung innerhalb von wenigen Sekunden verdoppeln, das würde wohl jeder gerne. Als der 29-Jährige auf einer Party genau dieses Angebot von einem Fremden bekam, griff er ohne zu zögern zu. Und zwar im Wissen, dass er 400 Euro gegen knapp 800 Euro Falschgeld eintauscht. Zugestimmt habe er "im besoffenen Kopf", sagte der Angeklagte. Das hätte er sonst niemals gemacht.

Nüchtern war er dagegen, als er das Geld einige Tage später für ein Handy ausgab. Er hatte sich auf ein Inserat eines Mannes aus Moers gemeldet, der ein Mobiltelefon für 800 Euro anbot. Bei der Übergabe in Moers merkte der Verkäufer noch nichts. Er übergab die original verpackte Ware und bekam die wertlosen Scheine. Lediglich 20 Euro waren echt. Kurz darauf fiel der Schwindel auf. Weil der 29-Jährige das Handy für sich behielt, konnte er schnell ermittelt werden. Er habe dringend ein Mobiltelefon benötigt und sei pleite gewesen, sagte er vor Gericht.

Der Staatsanwalt beantragte 15 Monate Haft ohne Bewährung. Man könne hier keine günstige Sozialprognose mehr stellen. Nur zwei Monate vor der Tat sei der Viersener zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden. Mit der Ableistung der ihm auferlegten Sozialstunden habe er erst kurz vor der Verhandlung in Moers begonnen. Auch liege ein Schreiben der Bewährungshelferin vor, dass er den Kontakt nur schleppend einhalte.

Die Verteidigerin dagegen plädierte für eine weitere Bewährung. Ihr Mandant kümmere sich regelmäßig um seinen Sohn, habe inzwischen einen Minijob und Aussicht auf eine Festanstellung. Das Gericht ging aufgrund der geringen Summe von einem minder schweren Fall aus. Außerdem konnte das Handy an den Besitzer zurückgegeben werden. Allerdings habe der Angeklagte seine bisherigen Chancen nicht genutzt. Darüber hinaus sei es kein Argument, dass er sich um sein Kind kümmern müsse. Das habe er schon vorher gewusst. Das Urteil des Gerichts ist noch nicht rechtskräftig.

(RP)
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