Moers Freisprüche im Hehlerei-Prozess

Moers · Ein krimineller Vorsatz bei den fünf Angeklagten war nicht nachweisbar.

Nach fast drei Monaten und zahlreichen Verhandlungstagen hat die große Strafkammer fünf Männer vom Vorwurf der Bandenhehlerei und des Betrugs freigesprochen. Drei von ihnen - ein Vater und seine beiden erwachsenen Söhne - hatten im Verdacht gestanden, illegal gestohlene Notebooks und Handys verkauft zu haben. Es gab Hinweise, dass sie das Diebesgut wissentlich in ihrem Elektronikgeschäft in Moers und im Internet verkauften. Die beiden Mitangeklagten sollten Scheinrechnungen für die in Lagern in ganz Deutschland gestohlenen Waren ausgestellt haben. Die auswärtige große Strafkammer allerdings sah die Vorwürfe nicht als erwiesen an. Zwar waren nachweislich gestohlene Waren verkauft worden.

Voraussetzung für Hehlerei sei aber nicht nur, dass die Geschäftsmänner das Diebesgut ankauften, sondern auch, dass sie von der illegalen Herkunft wussten. Das jedoch konnte keiner der Zeugen bestätigen. Ein Vorsatz lasse deshalb sich nicht bestätigen, folgerte das Gericht. Die Indizien reichten nicht für eine Verurteilung. Die Anklage war ursprünglich von rund 350 Fällen der gewerbsmäßigen Bandenhehlerei und des Betrugs ausgegangen.

Die Herkunft der Gegenstände ist größtenteils bekannt. Sie stammen unter anderem aus Lagern und Geschäften aus Duisburg, Mülheim, Leverkusen, Gütersloh und Minden. Weiteres Diebesgut kam aus einem Lager am Frankfurter Flughafen. Der Schaden lag im fünfstelligen Bereich. Auch die mutmaßlichen Diebe sind schon ermittelt.

(bil)
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