Moers Freundin eingesperrt: Mann muss in Psychiatrie

Moers · Ein 34-Jähriger muss sich in ein psychiatrisches Krankenhaus einweisen lassen. Er hatte seine Freundin eingesperrt.

Weil er für eine ganze Reihe von Straftaten nicht verantwortlich gemacht werden kann, muss ein Mann aus Moers in ein psychiatrisches Krankenhaus. Die Auswärtige Große Strafkammer hat die dauerhafte Unterbringung des 34-Jährigen angeordnet. So kann das Gericht verfahren, wenn ein Straftäter nicht schuldfähig ist, aber die Allgemeinheit dennoch geschützt werden muss. Zwischen Juni und September vergangenen Jahres war der Beschuldigte wieder mehrfach aufgefallen. Es ging um Freiheitsberaubung, Nötigung, Körperverletzung und gefährliche Körperveletzung sowie Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte und Verstoßes gegen das Gewaltschutzgesetz. Die Exfreundin des 34-Jährigen sagte, er habe sie mehrere Tage in der Wohnung festgehalten und sie immer wieder geschlagen. Um zu entkommen, sprang sie unbekleidet vom Balkon aus dem ersten Stock.

Der 34-Jährige war seit der Jugendzeit immer wieder wegen verschiedener Delikte aufgefallen, für Verbrechen hatte er zum Teil langjährige Freiheitsstrafen verbüßt. Bereits mit zwölf Jahren hatte er Kontakt zu Drogen und Alkohol. Auch in der Kinder- und Jugendpsychiatrie war er schon. Alle Schul- und Fortbildungsmaßnahmen brach er ab. Auch ein erlebnispädagogisches Camp in Mittelamerika brachte nicht den gewünschten Erfolg.

Das Landgericht verurteilte ihn bereits zu der Unterbringung in einer Enziehungsanstalt, weil er mit 2,4 Promille Alkohol im Blut eine frühere Freundin misshandelte und vergewaltigte.

2013 gab es dann ein Urteil gegen den Mann wegen Vollrausches und wegen Verstoßes gegen die Auflagen der Führungsaufsicht. Ein Gutachten ging von einem hohen Aggressionspotential unter Betäubungsmittel- und Alkoholeinfluss aus. Jetzt kam es zur Einweisung in ein Krankenhaus.

(bl)
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