Moers "Göttliche Lizenz zum Töten": Gericht schickt Mann in Psychiatrie

Moers · Durch Stalking und weitere Taten ist ein Mann aus Moers immer wieder aufgefallen. Das Krefelder Landgericht hat nun in einem Revisionsverfahren bestätigt, dass der Mann dauerhaft in die Psychiatrie muss. Die Unterbringung war schon einmal angeordnet, vom Verteidiger aber bemängelt worden.

Der 35-Jährige leide aufgrund seiner schizophrenen Psychose unter Wahnvorstellungen und werde möglicherweise weitere Taten begehen, folgerte der Staatsanwalt nach Anhörung eines Sachverständigen. Der Facharzt hatte die Angaben des Beschuldigten als bedenklich eingestuft. Er halte sich für einen indischen Geheimagenten, der auf die "göttliche Lizenz zum Töten" warte.

Wenn er in seinem Wahn glaube, diese erlangt zu haben, werde er möglicherweise ungehemmt Gewalt ausüben. Es bestehe ein Zusammenhang zwischen seiner Erkrankung und den Straftaten, bestätigte der Sachverständige weiter. Es sei keinesfalls so, dass er nur aus verschmähter Liebe seiner Nichte nachstellte. Das Verhalten habe mit seiner Krankheit zu tun und könne auch durch andere Faktoren ausgelöst werden.

Wegen Taten von Stalking bis hin zu körperlichen Übergriffen war er bereits in der Vergangenheit verurteilt worden. Die letzte Tat war die Verfolgung seiner Nichte mit Telefonanrufen, SMS und Besuchen. Die Mails hatten unter anderem sexuellen Inhalt und machten der jungen Frau Angst. Daraufhin hatte sie beim Moerser Amtsgericht eine Anordnung nach dem Gewaltschutzgesetz erwirkt.

Um die Taten ging es bei der gestrigen Verhandlung nicht mehr. Lediglich die Frage der Unterbringung stand im Raum. Der Verteidiger hatte nämlich kritisiert, dass aus der vorangegangenen Entscheidung des Krefelder Landgerichts, seinen Mandanten dauerhaft unterzubringen, nicht deutlich genug hervorging, dass er die Taten aufgrund seiner Krankheit beging. Das stelle die Notwendigkeit der Unterbringung in Frage. Vor Gericht hinterließ der 35-Jährige einen deutlichen Eindruck bezüglich seiner Verfassung.

Die Richterin forderte er wiederholt auf, sie solle sich von seiner Identität umgehend durch eine Mail an das indische Konsulat überzeugen. "Dann stehen die sofort auf der Matte", kündigte er an. Keinesfalls leide er an einer Krankheit. "Wenn ich geistig krank bin, dann sind alle anderen, die an dem Verfahren beteiligt sind, auch geistig krank", schimpfte er. Im Vorfeld hatte er schon beim Gericht angerufen und gedroht, die Beteiligten würden im Grabe enden, wenn er nicht umgehend nach Hause dürfe.

Das Gericht folgerte, dass weitere Taten zu erwarten seien und der 35-Jährige in der Psychiatrie bleiben müsse. Weil er keine Einsicht in seine Krankheit hat, sei eine Behandlung mit Medikamenten nicht möglich.

(bl)
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