Rheurdt Großschaden knapp verhindert?

Rheurdt · Nach dem Brand in einer Wochenendhaussiedlung äußert sich ein Augenzeuge besorgt über die Brandsicherheit vor Ort. Feuerwehr und Verwaltung sehen es weniger dramatisch.

Die Polizei hatte die Meldung über den Vorgang gewohnt sachlich formuliert: Im Wintergarten eines Hauses an der Straße Meenenkuhle sei ein Ofen in Brand geraten, die beiden Bewohner mit Rauchvergiftung ins Krankenhaus gebracht worden. Das war am 1. Oktober.

Weitaus dramatischer ist die Schilderung des Ereignisses durch einen Anwohner, der unserer Redaktion bekannt ist, aber seinen Namen ungern in der Zeitung sehen möchte. Nur durch das beherzte Eingreifen eines Nachbars mit einem Pulverlöscher habe eine Katastrophe verhindert werden können. Nach dieser Darstellung ist der Brand durch falsche Bedienung einer Propangasflasche ausgelöst worden. Der Anwohner, der nach eigener Darstellung bei den Rettungsarbeiten zugegen war, lobt den Einsatz der Feuerwehr. Durch das Kühlen der Gasflasche sei eine Explosion verhindert worden, welche die umliegenden Holzhäuser und ihre Bewohner gefährdet habe.

"Man stellt sich nach diesem Vorfall die Frage nach einem Brandschutzkonzept", schreibt der Augenzeuge. "Dort wird mit Gasöfen geheizt, die Häuser sind zum Teil aneinander gebaut." In der Nähe befinde sich zudem ein Behälter mit Flüssiggas.

Holger Lamers, Wehrleiter der Freiwilligen Feuerwehr in Rheurdt, bestätigt zwar, dass eine Propangasflasche bei dem Einsatz eine Rolle gespielt habe, betont aber: "Was die Ursache betrifft, laufen noch die Ermittlungen der Polizei."

Laut den Sicherheitskräften, die vor Ort waren, handelt es sich bei dem Ofen in dem Wochenendhaus um einen Katalytofen, also ein Heizgerät, das in der Regel durch Flüssiggas betrieben wird. Solche Öfen sind vor allem bei Campern und in Schrebergärten beliebt. Was die Abstände der Häuser angeht, sei die Bauordnungsbehörde des Kreises Kleve zuständig, erklärt der Wehrleiter. "Ich gehe davon aus, dass diese Gebäude genehmigt worden sind."

Holger Lamers war selber zwar nicht bei dem Einsatz dabei, versichert aber: "Wenn die Kollegen dort eine ernsthafte Gefahrenlage für Brände festgestellt hätten, dann wären die Behörden bereits unterrichtet worden."

Udo Hövelmans, Fachbereichsleiter in der Gemeindeverwaltung, betont, dass für die Siedlung kein gesondertes "Brandschutzkonzept" nötig sei. Ob Holzhäuser oder nicht, vor dem Gesetz gälten die gleichen Regelungen wie für andere Siedlungen.

Erstaunlich sei, so der Anwohner, dass es in dem Haus, in dem der Brand entstanden sei, nach seiner Wahrnehmung keine Rauchmelder gegeben habe. "Was die Rauchmelder betrifft, sind sie bei Neubauten Pflicht, für ältere Gebäude gibt es eine Frist", erläutert Udo Hövelmans.

Die Wochenendhaussiedlung an der Straße Meenenkuhle existiert seit Mitte der 70er Jahre des vergangenen Jahrhunderts. In der Kuhlenlandschaft bei Rheurdt gibt es eine ganze Reihe vergleichbarer Siedlungen.

(s-g)
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