Erben Und Vererben Eine Serie Von Rheinischer Post Und Sparkasse Duisburg In diesen Fällen ist der Erbschein Pflicht

Moers · Er muss nicht immer beantragt werden - aber immer dann, wenn Grundbesitz vererbt wird.

 Erbschaftsangelegenheiten sind oft eine heikle Sache.

Erbschaftsangelegenheiten sind oft eine heikle Sache.

Foto: Andrea Warnecke

Niederrhein Er ist nicht in jedem Fall zwingend erforderlich, bei einem vererbten Haus allerdings unabdingbar: der Erbschein. "Es ist eine Art Personalausweis dafür, dass man Erbe ist", sagt Rechtspfleger Peter Prentkowski vom Nachlassgericht in Duisburg.

Verpflichtung ist die Beantragung eines Erbscheines grundsätzlich nicht. "Manchmal zeigen sich Kreditinstitute beispielsweise kulant, wenn die Beträge auf den Konten des Erblassers gering sind und auch die Erben dem Hause gut bekannt sind", sagt Prentkowski. Die Sparkasse Duisburg beispielsweise bietet in diesen Fällen eine interne Haftungserklärung an. In vielen Belangen reiche daher ein notarielles Testament meist aus, um sich als Erbe auszuweisen.

Jedoch seien die Zeiten, in denen Kunden ein Leben lang am selben Schalter ihr Bargeld holten, mittlerweile vorbei. "Und spätestens, wenn Grundbesitz vererbt wird, müssen Erben einen Erbschein beantragen", fügt der Rechtspfleger hinzu. Der Preis für die Ausstellung und Beurkundung hängt vom Wert des Erbguts ab - eine pauschale Gebühr gibt es nicht.

Die Ausstellung eines Erbscheins ist auch keineswegs immer schnell und einfach geregelt: "In einfachen Fällen kann es bis zu drei Tage dauern, aber das Verfahren kann sich, je nach Sachlage, auch über Monate hinziehen." Am simpelsten sei es, wenn es nur um einen Alleinerben geht und durch standesamtliche Nachweise andere Erben direkt ausgeschlossen sind.

Falls allerdings der geringste Verdacht besteht, dass Geschwister oder entfernte Verwandte des Verstorbenen Anspruch auf die Erbmasse haben könnten, geht das Gericht jedem Hinweis nach. Selbst wenn es "nur jemand auf der Hochzeit vor fünf Jahren war, der wahrscheinlich ein Verwandter ist", wie Prentkowski berichtet. Auch ein Alleinerbe muss Nachweise bringen, dass andere Erben nicht existieren oder verstorben sind. Dies ist meist mithilfe standesamtlicher Urkunden möglich. Es reicht also nicht, nur die Verwandtschaft mit dem Verstorbenen zu belegen. Der Weg zum Erbschein ist eigentlich erst dann durchlaufen, wenn alle Erben gefunden, aufgeklärt und in die Verhandlungen mit einbezogen sind.

Wäre es denn nicht am einfachsten, wenn alle Erben, die Anspruch erheben, gemeinsam den Erbschein beantragen? Eine eindeutige Antwort gibt es nicht: Zwar würden die Angehörigen sich die Einzelkosten für den Erbschein sparen - jedoch müssten sie anschließend alle Belange gemeinsam klären und vollzählig anwesend sein. "Wenn also ein Erbe beispielsweise seinen Geldanteil bei der Sparkasse abholen möchte, kann er dies nur in Begleitung der Miterben tun", sagt Prentkowski. Abhilfe bei Streitigkeiten unter den Hinterbliebenen schafft aber auch der Erbschein nicht. "Mit Erben zweiter Ordnung kommen Streitigkeiten vor", sagt Prentkowski, diese seien aber "nicht der Regelfall". Zur zweiten Ordnung zählen Eltern, Geschwister, Nichten und Neffen. Wenn die Erbschaft bis in die dritte Ordnung reicht (Großeltern, Onkel, Tanten, Cousinen und Cousins), werde das Erbe sehr oft zum Zankapfel. Nicht selten passiere es auch, dass manche Verwandten sich erst beim Rechtspfleger im Büro kennenlernen.

Aber nicht immer sorgt dies für Streit: "Ich hatte hier mal beim Erstellen eines Stammbaums zwei Halbbrüder sitzen, die getrennt ankamen und einander gar nicht kannten." Die Männer hätten sich direkt verstanden und über die Begegnung gefreut. Auch ein notarielles Testament reiche in manchen Fällen aus, um Erbschaftsangelegenheiten zu klären, sagt Prentkowski.

Je nach persönlichem Bezug und Höhe der Erbsummen kämen auch Banken und Sparkassen den Erben unterschiedlich weit entgegen. Doch das Verhältnis unter den Hinterbliebenen bestimme ebenfalls zum großen Teil Verlauf und Klärung von Erbanteilen. "Es ist immer eine sehr individuelle Angelegenheit."

Die Ausstellungs- und Beurkundungskosten eines Erbscheins können bei einem wertvollen Erbe durchaus über den dreistelligen Bereich hinausgehen. Der Rechtspfleger rät, einen Erbschein erst zu beantragen, wenn nach diesem gezielt gefragt wird.

(RP)
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