Moers Innenminister: Stadt darf Eltern Kita-Gebühren doch erstatten

Moers · Die Stadt Moers darf den vom Streik der Erzieherinnen betroffenen Eltern Kindergarten-Beiträge erstatten. Das geht auf die Antwort des Innenministeriums auf eine Anfrage hervor, die unsere Zeitung gestellt hatte. Bislang hatte die Stadt Moers auf einen Erlass des Innenministers aus dem Jahr 2009 verwiesen, mit dem Kommunen, die unter der Haushaltssicherung stehen, untersagt wurde, Kindergartenbeiträge im Streikfall zurückzuerstatten. Am Niederrhein hatte das dazu geführt, dass in Kamp-Lintfort Eltern Beiträge zurückbekommen, in Moers aber nicht.

Nun stellt das Ministerium klar, dass der Erlass eine Gültigkeitsdauer von lediglich fünf Jahren habe. "Es gilt die Rechtsauffassung, die die Bezirksregierung Arnsberg in dieser Angelegenheit vertritt", sagte eine Sprecherin von Innenminister Ralf Jäger. Die Bezirksregierung Arnsberg hatte festgestellt, dass es zwar keine rechtliche Verpflichtung gebe, die Beiträge zurückzuzahlen. Eine Kommune in der Haushaltssicherung dürfe das aber tun, wenn die Konsolidierungsziele des Haushaltssanierungsplans nicht gefährdet werden. Es müsse auch nicht an anderer Stelle eingespart werden, um die freiwillige Rückzahlung zu kompensieren, vorausgesetzt, die Kommune erstatte nicht mehr, als sie durch eingesparte Löhne der Streikenden entlastet werde.

Damit steht der Annahme eines Antrags nichts mehr im Wege, den CDU, Linke und FDP gemeinsam gestellt haben und dem sich gestern auch die SPD anschloss.

Demnach soll der Rat in seiner Sitzung am 24. Juni beschließen: "Die Kindergartenbeiträge werden pro Streikwoche in den städtischen Kindergärten anteilig an die Eltern von durch den Streik betroffenen Kindern zurückerstattet. Pro angefangene Streikwoche wird ein Achtel des Monatsbeitrages zurückerstattet.

Begründung: Die Fraktionen vertreten im Sinne der kommunalen Selbstverwaltung die Auffassung, dass eine teilweise Rückerstattung gegenüber den Eltern angebracht ist. Die Auszahlung ist insgesamt ergebnisneutral in Bezug auf die Haushaltssanierungsphase für die Stadt Moers, da die Stadt durch die Streiksituation finanziell profitiert. Eine Teilauszahlung baut nur einen geringen Anteil der Überkompensation durch diesen finanziellen Streikvorteil ab, sorgt aber zur Teilbefriedung der Situation gegenüber den betroffenen Familien."

(RP)
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