Rheurdt/Kreis Jäger muss persönlich vorsprechen

Rheurdt/Kreis · Wer durch die Verwaltung im Kreis Kleve einen Jagdschein ausgestellt bekommen oder einen schon geltenden verlängern möchte, muss sich künftig persönlich zur Kreisverwaltung nach Kleve begeben. Ab dem 1. Januar 2016 gilt die Regelung, dass bei der Abholung des Scheines ein Gespräch mit einem Behördenvertreter notwendig ist, damit sich dieser vom Waidmann einen persönlichen Eindruck machen kann.

"Diese Vorschrift gab es im Grunde schon immer", sagt Jürgen Pastoors, Sprecher der Kreisverwaltung in Kleve. Das zuständige Ministerium habe jüngst noch einmal gebeten, verstärkt darauf zu achten. Grundlage sei der Paragraf 17 des Landesjagdgesetzes, in dem es heißt, der Besitzer bzw. die Besitzerin eines Jagdscheines müssten über die "erforderliche Zuverlässigkeit und körperliche Eignung" verfügen, um mit Flinte und Munition umzugehen.

"Bislang konnten Anträge auf Verlängerung von den Jägern auf schriftlichem Weg gestellt werden", erläutert Pastoors. Dass man fit und zuverlässig sei, wurde darin ebenso schriftlich versichert. Damit will sich die Untere Jagdbehörde aber nicht mehr zufrieden geben. Der Sprecher deutet an, dass es vor allem um mögliche gesundheitliche und altersbedingte Schwächen geht, die man im persönlichen Gespräch begutachten möchte - freilich reiche das nur zu einem "ersten Eindruck."

Für Jäger aus Rheurdt, für die der Hegering Lintfort-Neukirchen zuständig ist, bedeutet die Neuregelung eine Reise in die Kreisstadt, die immerhin rund 50 Kilometer entfernt ist.

Wer Jäger werden möchte, muss eine Prüfung bestehen, die teils schriftlich, teils mündlich bzw. praktisch ist. Dazu gehört auch eine Schießübung. Die Vorbereitungslehrgänge werden durch die jeweilige Kreisjägerschaft angeboten.

Im Landesjagdgesetz hat sich durch die jüngste Nivellierung einiges geändert, größtenteils zum Ärger der Jägerinnen und Jäger. Mehr dazu finden Interessierte unter

www.jjv-nrw.de

(RP)
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