Moers Jobcenter-Mitarbeiterin veruntreut 50 000 Euro

Moers · Eine ehemalige Mitarbeiterin des Moerser Jobcenters hat knapp 50 000 Euro veruntreut. Sie fingierte Ansprüche und leitete das Geld auf Privatkonten. Jetzt musste sie sich vor dem Amtsgericht verantworten.

Die Einlassung der 49-Jährigen war nebulös. "Dass die Gelder auf mein Konto flossen, ist richtig, aber die Straftaten selber kann ich nicht bewusst nachvollziehen", sagte die Moerserin. Rückfragen zu Motiv oder Vorgehensweise könne sie daher nicht beantworten. "Sie weiß, dass sie etwas falsch gemacht hat, hat aber keine konkrete Erinnerung", interpretierte ihr Verteidiger diese Aussage. Seiner Mandantin fehle der konkrete Bezug zu den Taten. Sie habe wohl nachvollziehen können, dass immer wieder Geld auf ihrem Konto landete. Wie es dort hinkam, wisse sie aber nicht. Das bedeute aber keinesfalls, dass sie die Taten abstreite.

Die Staatsanwaltschaft dagegen hatte eine klare Vorstellung. Zwischen 2010 und 2013 habe die Frau in 36 Fällen Beträge von bis zu 4000 Euro auf eigene Konten geleitet. Sie fingierte in bestehenden Leistungsfällen einmalige Bedarfe wie Darlehen oder Mietkautionen. Auch verlängerte sie bereits vorhandene Zahlungszeiträume. Das ganze habe sie nach dem "Vier-Augen-Prinzip" von nichtsahnenden Kollegen abzeichnen lassen oder alleine abgesegnet.

In der Angst, ihre zunächst befristete Stelle zu verlieren, habe sie härter gearbeitet, als ihr guttat. Der Stress im Job sei ein Mitgrund für ihre psychische Krankheit. Sei jetzt in Behandlung und beginne bald eine Wiedereingliederungsmaßnahme. Das Geld habe sie nicht für Luxusgüter ausgegeben, beteuerte die 49-Jährige. Es sei einfach so in die Lebensführung eingeflossen, berichtete sie weiter.

Das Gericht verurteilte die Frau wegen besonders schwerer Untreue in 36 Fällen zu einer Bewährungsstrafe von zwei Jahren und ordnete die Wiedergutmachung in kleinen Raten an. Das ganze hatte außerdem arbeitsrechtliche Folgen. Die Frau erhielt die fristlose Kündigung. Eine Verhandlung vor dem Arbeitsgericht steht noch an.

(bil)
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