Moers Kein Täter bei unerlaubter Baumfällung

Moers · Der Nachbarschaftsstreit an der Sedanstraße endete jetzt vor dem Amtsgericht Moers.

 Der Anblick des Ausmaßes der Baumfällungen vom Balkon der Geschädigten.

Der Anblick des Ausmaßes der Baumfällungen vom Balkon der Geschädigten.

Foto: Christoph Reichwein

Dass die Bäume, die im Februar 2016 plötzlich im Garten von Christina und Monika Heuer lagen, nicht durch einen Sturm an Halt verloren hatten, war den Betroffenen schnell klar. Ein jahrelanger Streit mit den Nachbarn um diese schattenwerfenden Bäume schien endgültig eskaliert zu sein. Die Heuers vermuteten, dass die Bäume von den Nachbarn gefällt worden sind. Nun ging die Angelegenheit gestern vor das Amtsgericht Moers.

Die Angeklagten, zwei Nachbarn von Christina und Monika Heuer, sollen im Februar 2016 den Plan gefasst haben, die für sie störenden Bäume ungefragt zu entfernen. Die Tat ausgeführt habe ein unbekannter Mittäter im Zeitraum vom 21. bis zum 22. Februar 2016, sagte die Staatsanwaltschaft. Den Angeklagten soll bekannt gewesen sein, dass die betroffenen Bäume laut Grünflächenamt nicht gefällt und nur begrenzt beschnitten werden durften. Der Sachschaden belief sich letztlich auf 50.000 Euro. Deshalb hatten die Angeklagten gegen einen vom Gericht verhängten Strafbefehl Einspruch eingelegt. Äußern wollten sie sich im gestrigen Verfahren aber erst einmal nicht, ließen die Rechtsanwälte verlauten.

Immer wieder habe es in der Vergangenheit Anfeindungen wegen der Heinbuchen gegeben, sagte Christina Heuer. Nach dem ersten Schriftwechsel 2011 soll es 2013 auch zu persönlichen verbalen Androhungen gekommen sein. "Sie hat gesagt, dass sie immer bekommt, was sie will und dass Geld keine Rolle spielt", erinnert sich Christina Heuer. Sie hätten sogar angeboten, das Bußgeld zu übernehmen, wenn Heuer sich doch zur unerlaubten Fällung der Bäume entschließe.

 Christina (links) und Monika Heuer vor den gefällten Buchen im Februar 2016.

Christina (links) und Monika Heuer vor den gefällten Buchen im Februar 2016.

Foto: Christoph Reichwein

2015 dann der erste traurige Höhepunkt im Buchen-Drama: Ein Nachbar habe in Heuers Namen beim Grünflächenamt einen Antrag auf Schnitterlaubnis gestellt. Gewusst hatte sie davon nichts. Auffällig sei auch eine Karte gewesen, die Heuer am Morgen nach der Tat in ihrem Briefkasten entdeckt hatte. Darauf bedankte sich die Angeklagte für die Fällung der Bäume. Ob es sich dabei um eine nette Geste oder einen geschickten Schachzug handelte, blieb im Verfahren unklar.

"Ich bin heute noch sehr betroffen. Ich kann nicht glauben, dass jemand so etwas tut", so Monika Heuer, die ebenfalls als Zeugin aussagte und ergänzte, dass die Bäume eigentlich nie jemanden gestört hätten - niemanden bis auf die Angeklagten. Doch Beweise dafür gab es keine.

Insgesamt sieben Zeugen sollten der Richterin bei der Urteilsfindung helfen. Die Staatsanwaltschaft machte in ihrem Plädoyer deutlich, dass sie von einer Schuld der Angeklagten ausgehe, sich diese jedoch nicht beweisen lasse. Das Gericht stellte fest, dass die Motivlage ohne Frage gegeben sei. Indizien gäbe es genug, doch das reiche nicht für eine Verurteilung.

Ergebnis: Im Zweifel für den Angeklagten, also Freispruch. "Eine Entschuldigung wäre angebracht.", merkte Christina Heuer an und verließ den Saal. Am Ende blieben den Heuers tröstende Worte und ein Rat der Staatsanwältin für den verbliebenden Baum: "Schützen Sie Ihre Eiche!"

(RP)
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