Moers Kirchenasyl für Guinesen

Moers · Was Mamadou Allareny Diallo in seinem noch jungen Leben erfahren hat, ist kaum zu fassen, wenn man es hört. Als eines von vier Kindern wuchs er in Armut in Guinea auf.

Der Vater verstarb früh, seine Mutter versuchte durch Kleinhandel Mamadou und seine Geschwister über die Runden zu bringen. Jetzt ist der 19-Jährige in Duisburg. Ohne Familie, ohne Sprachkenntnisse, nur noch mit einer kleinen Hoffnung und mit Angst um sein Leben.

Konflikt mit Soldaten

Denn als Jugendlicher von 14 Jahren wurde er in einen Konflikt mit Soldaten verwickelt, bei dem er die Tötung seines Chefs, für den er damals arbeitete, und mehrerer Jugendlicher beobachtete. Man riet ihm, das Land zu verlassen. Sein Leben sei in Gefahr. Auf einer Odyssee durch Afrika schaffte er es bis nach Libyen. Auf dem Weg suchte er Schutz und Lebensmöglichkeiten in mehreren afrikanischen Ländern — erfolglos. Von Libyen aus floh er weiter. Mit einem Flüchtlingsboot setzte der Nichtschwimmer gemeinsam mit 40 anderen Passagieren über — nach Lampedusa in Italien. Dort kam er in eines von vielen völlig überfüllten Lagern.

Der gestellte Asylantrag wurde negativ beschieden. Über die Schweiz gelangte er im Februar des vergangenen Jahres nach Deutschland. Seit einigen Monaten ist er in Duisburg. Hier wurde ihm mitgeteilt, dass er wieder zurück muss nach Italien. Doch die Evangelisch-Freikirchliche Gemeinde Duisburg-Mitte hat dem Guinesen jetzt Kirchenasyl gewährt. Heute um 7.30 Uhr ist sein Abschiebungstermin angesetzt. " Wir setzen auf ein Clearing-Verfahren", sagte gestern Hermann Mahler vom Unterstützerkreis Baerl, dem Stadtteil, in dem Mamadou zuletzt lebte. Nicht nur Mahler meint, dass die italienischen Behörden in Mamadous Fall zu oberflächlich geurteilt haben.

Denn Mamadou leidet aufgrund seiner extrem belastenden Erfahrungen unter großen psychischen und physischen Problemen, er ist mehrfach umgefallen und war bewusstlos. Vier Gutachten liegen vor, drei davon bescheinigen dem jungen Moslem, dass er nicht reisefähig ist. Dies alles kann in einem sogenannten Clearing-Verfahren näher untersucht und analysiert werden. Auch kann dem jungen Guinesen die Möglichkeit eingeräumt werden, dass sein Asylrecht in Deutschland geprüft wird. Doch das nur, wenn das Kirchenasyl gewahrt bleibt.

"Ich will hier in Deutschland bleiben und die Sprache lernen, damit ich in diesem Land zu Hause sein kann", sagte er gestern in stockendem Französisch. Bis zu einer Entscheidung wird er in der Kirche bleiben, beten und hoffen.

(RP)
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