Rheurdt Krebsgefahr? Mysteriöse Warnung irritiert Bürger in Rheurdt

Rheurdt · Eine auf den ersten Blick offizielle Mitteilung an einem Schild an der Straße Im Heiligen Bruch hat bei Anwohnern in Rheurdt für Irritationen gesorgt. Auf dem eingeschweißten Zettel ist zu lesen: "Achtung! Erhöhtes Krebsrisiko durch Feinstaub!" Besonders betroffen je nach Windrichtung seien die Straßen Im Heiligen Bruch, Heideweg und Henningsweg. Manche Rheurdter drückten ihre Sorge über diese Warnung in sozialen Netzwerken aus. Andere wiesen jedoch darauf hin, dass der Zettel nicht das offizielle Logo der Gemeinde Rheurdt trage und somit mit Vorsicht zu genießen sei.

Das bestätigt Ralf Spengel vom Fachbereich Ordnung der Gemeindeverwaltung. Die Mitteilung sei am Freitag entdeckt worden, inzwischen habe die Gemeinde es abgehängt. Wie Skeptiker bereits vermuteten, handelt es sich nicht um eine Mitteilung der Verwaltung, sondern um das, was mittlerweile als "Fake News" bezeichnet wird. Der Hintergrund für diesen fragwürdigen Scherz ist vermutlich der immer noch schwelende Ärger mancher Anwohner der Wochenendsiedlung über die Tatsache, dass die Straße Im Heiligen Bruch nicht ausgebaut wurde.

Vor rund vier Jahren hatten Unbekannte vor Ort ein Schild nach dem gleichen Muster an ein Straßenschild geheftet. Darauf hieß es: "Achtung! Gesundheitsgefährdende Staubbelastung bei trockener Witterung." Zudem war dort zu lesen, im Bürgerbüro könnten sich die Anwohner Staubmasken abholen. Auch das war frei erfunden.

"Über den Ausbau der Straße wird seit Jahren diskutiert", erklärt Ralf Spengel. Der Gemeinderat habe aber vor Jahren schon beschlossen, dass die Anwohner bei einer solchen Maßnahme rund 90 Prozent der Kosten übernehmen sollen. Die fragliche Summe wurde auf 144.000 Euro geschätzt (Stand 2013). Die Rheurdter Verwaltung hatte seinerzeit darauf verwiesen, dass eine Umfrage in der Wochenendhaussiedlung sehrunterschiedliche Meinungen ergeben hätte. Manche Anlieger befürchteten beispielsweise, auf einer ausgebauten Straße werde schneller gefahren, was dann die spielenden Kinder gefährden würde.

Sollte der Urheber der pseudo-offiziellen Mitteilung ermittelt werden, droht ihm wegen Ordnungswidrigkeit ein Bußgeld.

(s-g)
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