Moers/Krefeld Kunstdiebstahl: Mann bekommt 16 Monate

Moers/Krefeld · Aus dem offenen Vollzug heraus hat ein Mann Kunstgegenstände im Wert von mehreren tausend Euro entwendet. Das Krefelder Schöffengericht hat den 25 Jahre alten Moerser jetzt zu 16 Monaten Haft verurteilt.

Zurzeit verbüßt er noch eine Haftstrafe wegen schwerer räuberischer Erpressung. Die hatte er schon angetreten, als er für eine Krefelder Verwertungsfirma arbeitete. Nach Auffassung von Gericht und Staatsanwaltschaft hatte der 25-Jährige den Diebstahl zu Lasten seines Arbeitgebers gut geplant. Er mietete eine Lagerhalle an, um dort die Wertgegenstände zu verstecken. Dann füllte er den Firmenwagen mit wertvollen Bildern, teurem Besteck und Meißener Porzellan und schaffte sie weg.

Sein Chef war ihm nur durch einen Zufall auf die Schliche gekommen. Er habe seinen Lkw durch Krefeld fahren sehen, obwohl der eigentlich bei der Firma stehen sollte, sagte der 51-Jährige aus. Kurzerhand war er dem Wagen gefolgt und hatte den Angeklagten damit auf frischer Tat ertappt. Ein Blick in den Laderaum zeigte ihm: "Da waren sämtliche Sachen aus unserer Halle drin." Zur Rede gestellt, habe der Angeklagte von Spielsucht, Mafia und Bedrohung seiner Familie gesprochen. Dafür habe er dringend Geld benötigt. Er sei zutiefst enttäuscht gewesen, sagte der Einzelhandelskaufmann. Er habe den Angeklagten eingestellt, obwohl der in Haft war. Der Mann habe einen guten Eindruck gemacht und sei mit den Kunden zurechtgekommen. Der Angeklagte ließ über seinen Verteidiger eine knappe Erklärung abgeben. Demnach habe er nicht seinen vollen Lohn erhalten und die Waren nur sicherstellen wollen, bis der Chef das restliche Geld zahlte. Das konnte das Gericht nach Vernehmung der Zeugen nicht nachvollziehen.

Weder hatten die Arbeitskollegen über mangelnde Zahlungsmoral geklagt, noch habe der Angeklagte dies zuvor zum Thema gemacht. Gegen ihn spreche, dass er gezielt die Halle anmietete. Das sei für eine bloße Sicherstellung nicht nötig gewesen. Außerdem habe es weitere Taten zu Lasten des Arbeitgebers gegeben. Der Inhaber eines Trödelladens bestätigte, dass er mehrfach Waren von dem Angeklagten kaufte, die dessen Arbeitgeber hinterher vermisste. Dass er Diebesgut ankaufte, habe er nicht gewusst, und es später zurückgegeben.

Der Staatsanwalt schätzte den Schaden auf 20.000 bis 25.000 Euro. Wer aus dem offenen Vollzug heraus weitere Straftaten begehe, könne keine Bewährungschance erhalten, folgerte er. Dem schloss das Gericht sich an.

(bil)
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