Moers Lange Haftstrafen für Moerser Cannabis-Brüder

Moers · Zwei Brüder haben im Haus ihrer Eltern in großem Stil Cannabis angebaut. Mehrere Kilogramm wurden dort geerntet, ein Teil davon sichergestellt. Die Auswärtige Große Strafkammer verurteilte die beiden Hobbygärtner und einen Komplizen gestern zu langen Freiheitsstrafen.

Der ältere Bruder wurde zu einer Freiheitsstrafe von sechs Jahren sowie der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt verurteilt. Die beiden Mitangeklagten wurden zu jeweils fünfeinhalb Jahren Haft verurteilt. Die Kammer ging von bandenmäßigem Handel mit Betäubungsmitteln aus.

Wo andere ihre Wäsche aufhängen, Vorräte lagern oder vielleicht einen Hobbyraum einrichten, zogen die beiden Brüder eine Drogenplantage auf. Ohne das Wissen ihrer Eltern war das in dem Wohnhaus natürlich nicht möglich. Der Vater hatte zugestimmt, sagte der 35-Jährige, der zur Tatzeit, anders als sein Bruder, nicht mehr zu Hause lebte. Auch die Mutter wusste von dem illegalen Drogenanbau. Der Vater habe sogar einen Anteil des Gewinns erhalten. Er sei froh, dass er jetzt in Haft zum ersten Mal nach langen Jahren drogenfrei leben könne, sagte der Angeklagte. Zuvor habe er sich nur noch mit Cannabis und Amphetaminen aufrecht erhalten können. Durch Dauerkonsum habe er sich "körperlich heruntergewirtschaftet".

Verdienen wollen habe er durch den Anbau der Drogen im Wert von mehreren tausend Euro nichts, sagte der Moerser. Er habe nur seinen eigenen Konsum decken wollen und einen Teil benötigt, um gegen Amphetamine zu tauschen. Zwar habe er selber schon vor längerem mit dem Anbau begonnen, nach und nach habe aber sein jüngerer Bruder diese Aufgaben übernommen.

Ein Freund der beiden, ein 26-jähriger Elektriker, hatte später die Wartung der Elektroinstallation übernommen. Damit kein Brand entstehe, verteidigte sein Anwalt den jungen Mann. Sein Mandant räume allerdings auch ein, dass er Pflanzen gelegentlich wässerte und umtopfte. Als Freund der Familie sei er zwar oft dort gewesen, unter anderem weil man gemeinsam im Schützenverein ist. Um die Plantage habe er sich aber nur ein bis zwei Mal monatlich gekümmert. Der 26-Jährige räumte ein, gegen das Waffengesetz verstoßen zu haben. Die zwei Schusswaffen habe er ohne Erlaubnis zu Hause verwahrt und sich nichts dabei gedacht. Das seien Erbstücke vom Großvater gewesen.

(bil)
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