Moers/Kleve Lebenslänglich für Messerstecher

Moers/Kleve · Das Landgericht Kleve bestätigt das Urteil nach Revision der Verteidigung.

Das Klever Landgericht hat einen 50-Jährigen wegen Mordes zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt. Der Mann hatte im Mai 2015 in Moers auf seine Ehefrau mit einem Küchenmesser eingestochen.

Das hatte der 50-jährige Mann auch eingeräumt, allerdings sahen seine Verteidiger in der Straftat lediglich einen Totschlag. Deshalb waren sie gegen die Verurteilung wegen Mordes durch eine andere Schwurgerichtskammer in Revision gegangen. Der Bundesgerichtshof hatte das Urteil aufgehoben und den Fall an das Landgericht zur erneuten Verhandlung zurückverwiesen.

Nach Anhörung etlicher Zeugen wurde das Urteil im Ergebnis bestätigt. Die Kammer konnte den Argumenten der Verteidigung nicht folgen und gab der erneuten Forderung der Staatsanwaltschaft nach einer lebenslangen Freiheitsstrafe wegen heimtückischen Mordes nach. Die Verteidigung hatte eine Freiheitsstrafe von maximal achteinhalb Jahren beantragt und einen heimtückischen Angriff in Frage gestellt.

Nach dem Ergebnis der Beweisaufnahme hatte der Moerser seine von ihm getrennt lebende Ehefrau nach einem verbalen Streit mit dem Messer attackiert. Die Gerichtsmediziner stellten etwa 70 Stichverletzungen fest.

(lam)
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