Moers Mann droht Frau nach Intimkontakt mit Messer

Moers · 23-jähriger Dortmunder zu Bewährungsstrafe verurteilt.

Das Landgericht hat einen 23-Jährigen aus Dortmund wegen gefährlicher Körperverletzung verurteilt. Eine besonders schwere räuberische Erpressung konnte die Kammer nicht feststellen. Gegen den Angeklagten wurde unter Einbeziehung eines Strafbefehls eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten und zwei Wochen verhängt. Die Strafe wurde zur Bewährung ausgesetzt.

Unmittelbare Zeugen für die Tat gab es nicht. Täter und Opfer machten unterschiedliche Angaben zum Tathergang. Die Frau berichete, dass der Angeklagte sie nach einem gemeinsamen Treffen in ihrer Wohnung schlug, trat, mit dem Messer bedrohte und Geld forderte. Der 23-Jährige dagegen behauptete, die Moerserin habe ihn gegen seinen Willen in ihrer Wohnung festgehalten. Die fünf Euro, um die es in der Anklageschrift ging, habe er nicht unter Vorhalt eines Messers gefordert. Es sei Geld gewesen, das die Frau ihm schuldete. Damit habe er die Fahrt nach Hause bezahlen wollen. Er gab an, er habe im Auftrag der Moerserin Betäubungsmittel gekauft und das Geld vorgestreckt.

Bereits am ersten Prozesstag hatte der Dortmunder berichet, dass er die Frau bei einer Chatbörse im Internet kennengelernt habe. Man habe sich verabredet und beim Treffen Betäubungsmittel und Alkohol konsumiert. Auch zum Austausch von Zärtlichkeiten sei es schnell gekommen.

An dem Nachmittag habe es dann Streit gegeben, weil er weiteren Intimkontakten nicht zugestimmt habe, sagte der Angeklagte. Die Frau habe ihn dann in der Wohnung eingeschlossen und sich vor die Tür gestellt, so dass er um Hilfe rufen musste.

Die Geschädigte bestätigte diese Version nicht. Im Verlauf des Abends hatte die Polizei den Dortmunder aufgegriffen und zwei Messer in seinen Taschen sichergestellt.

(bil)
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