Moers Mann droht Internet-Bekanntschaft

Moers · Dortmunder verabredete sich mit Moerserin. Dann eskalierte ein Streit.

Ein Mann aus Dortmund soll einer Internetbekanntschaft aus Moers ein Messer an den Hals gehalten und Geld erpresst haben. Seit gestern muss er sich wegen besonders schwerer räuberischer Erpressung und gefährlicher Körperverletzung vor der Auswärtigen Großen Strafkammer in Moers verantworten. Zur Tatzeit soll er nicht voll schuldfähig gewesen sein.

Der 23-Jährige gab an, er wolle sich zu den Vorwürfen äußern. Er stritt die Taten ab und schilderte aus seiner Sicht, was am Tattag geschah. Man habe sich über eine Chatbörse kennengelernt und verabredet. Schon vor dem Treffen habe die Frau ihn beauftragt, Betäubungsmittel zu kaufen. In der Wohnung in Moers sei es zum einvernehmlichen Geschlechtsverkehr gekommen.

Ein zweites Mal habe er aber nicht an dem Nachmittag mit der Frau intim werden wollen, sagte der 23-Jährige. Darüber habe sie sich so geärgert, dass sie die Wohnungstür abschloss und ihn nicht mehr gehen lassen wollte.

"Ich habe um Hilfe gerufen", sagte der junge Mann. Er habe keinen anderen Weg gesehen, als sich selber mit einem Messer zu verletzen, damit die Frau einen Krankenwagen ruft und er entkommen kann, führte er weiter aus. "Die Polizei hat mich dann aus der Wohnung geholt", berichtete er weiter. Die Nachbarin habe nämlich Lärm gehört und den Notruf gewählt. Erst beim Eintreffen der Polizeibeamten habe er gehen können. Die Frau sei von ihm weder geschlagen noch getreten worden, beteuerte er. Auch einen Angriff mit dem Küchenmesser habe es nicht gegeben. Am Tattag habe er gemeinsam mit der Bekannten eine halbe Flasche Korn getrunken, beide konsumierten nach seinen Angaben außerdem Drogen. Er habe zwar ein Problem mit Cannabisprodukten gehabt, aber seit einem halben Jahr etwa konsumiere er nicht mehr. Dennoch habe er sich inzwischen um eine Langzeittherapie bemüht.

Der Sachverständige hatte andere Informationen. Demnach konsumierte der junge Mann über Jahre hinweg auch harte Drogen und gelegentlich halluzinogene Pilze. Auch sei er bereits mit Methadon behandelt worden. Der Angeklagte stritt ab, solche Angaben jemals gemacht zu haben.

Der Prozess wird fortgesetzt.

(bl)
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