Moers Mehrfach-Dieb zu 13 Monaten Haft verurteilt

Moers · Da der Angeklagte ohne Entschuldigung fehlt, sieht das Gericht keine mildernden Umstände.

Ein Moerser beging eine Reihe von Diebstählen und verletzte sogar eine Verkäuferin, um fliehen zu können. Nach seinem Geständnis hoffte er auf eine Bewährungsstrafe. Am zweiten Prozesstag sollte nun ein Sozialarbeiter als Zeuge für die positive Entwicklung des vielfach vorbestrafte Mannes gehört werden. Der Angeklagte kam allerdings nicht und trug damit dazu bei, dass er nun 13 Monate Haft verbüßen muss. Weil er ohne Entschuldigung fehlte, verhandelte die Berufungskammer kurzerhand ohne ihn. Das sei möglich, weil die Berufung von der Staatsanwaltschaft ausging, erklärte der Richter.

Das nächste Problem war die Anhörung des Zeugen. Der Zeuge sollte eigentlich bestätigen, dass der 33-Jährige aktiv an seiner Drogensucht arbeite. Weil der Betroffene nicht kam, dürfe er aber keine Angaben machen, sagte der Sozialarbeiter. Dazu benötige er dessen Einverständnis vor Gericht. Ohne die, so der Richter, sei eine Verwertung möglicher Angaben nicht zulässig.

Es ging gleich um mehrere Ladendiebstähle. Bei einem habe er laut Staatsanwältin eine Verkäuferin auf der Flucht geschubst und ihr mit der Faust ins Gesicht geschlagen. Außerdem war er über einen Zaun auf ein Betriebsgelände eingebrochen, um an Diebesgut zu gelangen. Weil er gestört wurde, blieb es hier beim Versuch. Dem Angeklagten seien sein Geständnis und die Entschuldigung bei der Verkäuferin zugutezuhalten. Das rechtfertige aber keine positive Prognose, sagte die Staatsanwältin. Durch sein Fernbleiben habe er vielmehr gezeigt, dass eine gute Sozialprognose nicht zu erwarten sei. So habe er auch mögliche positive Äußerungen des Sozialarbeiters verhindert, die zeigen könnten, dass es bergauf gehe. Hinzu komme, dass er schon beim vorangegangenen Termin wichtige Unterlagen nicht mitgebracht habe.

Das Gericht folgte dem Antrag der Staatsanwältin, gegen den Wiederholungstäter eine Haftstrafe ohne Bewährung zu verhängen. Neben dem Geständnis gebe es keine besonderen Umstände, die für ihn sprechen. Man müsse auch sehen, dass gegen ihn verhängte Strafen in der Vergangenheit kaum einen Erfolg hatten. Nun bedürfe es eines größeren Warnschusses, um ihn zur Einsicht zu bringen.

Der Verteidiger hatte dennoch eine weitere Bewährungschance beantragt. Die sei seinem Mandanten immerhin schon vor dem Amtsgericht gewährt worden. Für dessen Fehlen hatte auch er keine Erklärung. Versuche, ihn per Telefon aus dem Gerichtsgebäude zu erreichen, waren fehlgeschlagen. In erster Instanz war vor dem Amtsgericht eine Bewährungsstrafe von einem Jahr ausgesprochen worden. Weil eine weitere Strafe einbezogen werden musste, wurde die Strafe nun um einen Monat erhöht.

(bil)
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