Jugendstrafrecht angewendet Messerstiche: Angeklagter bleibt vorerst straffrei

Moers · Nach Messerstichen in einer Wohngruppe für Minderjährige hat die Jugendkammer keine Entscheidung getroffen. Es soll abgewartet werden, ob der Täter sich innerhalb der nächsten zwei Jahre gut führt. Dann wird entschieden, ob und wie lange er wegen der gefährlichen Körperverletzung in Jugendhaft muss.

Der Richter begründete das damit, dass bei dem Angeklagten noch das Jugendstrafrecht angewendet werden muss. Ziel sei es, auf den Heranwachsenden noch erzieherisch einzuwirken. Die Kammer setzte den Haftbefehl außer Vollzug und unterstellte den Angeklagten einem Bewährungshelfer.

Außerdem müsse er sich einen festen Wohnsitz suchen und seinen Aufenthaltsort regelmäßig nachweisen. Darüber hinaus habe der junge Mann an einem Deutschkursus teilzunehmen. Man könne heute keine schädlichen Neigungen mehr feststellen, die eine Freiheitsstrafe nach sich ziehen würden, hieß es in der Begründung. Das Gericht war davon überzeugt, dass der Angeklagte im Januar als Erwachsener nach Deutschland kam, sich aber als unbegleiteter Minderjähriger ausgab. In Moers war er in der Unterkunft für Jugendliche untergebracht und betreut worden.

Allerdings habe er sich nicht an Regeln gehalten und auch Alkohol getrunken. Auch an dem Deutschkurs habe er nur unregelmäßig teilgenommen. Weil er seinen Mitbewohner verdächtigte, ihm ein Handy und zehn Euro gestohlen zu haben, habe er sich mit einem Küchenmesser bewaffnet und den Schüler zur Rede gestellt. Der Angeklagte hatte den Tathergang zunächst zu seinen Gunsten beschönigt, nach der Aussage des Opfers allerdings eingeräumt, mit dem Messer in den Bauch des Mitbewohners gestochen zu haben.

Der 16-Jährige habe 17 weitere, zum Teil oberflächliche Verletzungen, davongetragen, sagte der Richter. Eine Gutachterin gab an, dass keine konkrete Lebensgefahr bestand. Daran, dass der Angeklagte zur Tatzeit erwachsen war, hatte das Gericht nach Einholung eines Gutachtens keinen Zweifel. Der Mann hatte angegeben, erst 15 Jahre alt gewesen zu sein.

(RP)
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