Moers Mietobergrenzen für Sozialwohnungen steigen

Moers · Der Gesetzgeber hat die Mietobergrenzen um 13 Cent angehoben. Darüber informiert jetzt Haus und Grund.

Wichtige Nachricht für Vermieter: Wer öffentlich geförderte Wohnungen vermietet, kann zum 1. Januar 2017 die Miete anpassen. "Der Gesetzgeber hat die Mietobergrenzen um 13 Cent angehoben", teilt jetzt der Geschäftsführer des Vereins Haus & Grund in der Grafschaft Moers, Rechtsanwalt Michael Buser, mit. Auch die Pauschalen für die Instandhaltungs- und Verwaltungskosten seien gestiegen, informiert er.

Am 1. Januar 2017 ist es wieder so weit: Die Mietobergrenzen für öffentlich geförderte Wohnungen werden an die Preisentwicklung angepasst. "Laut dem amtlichen Verbraucherpreisindex sind die Kaltmieten in NRW im Referenzzeitraum zwischen Juni 2013 und Juni 2016 um 4 Prozent gestiegen. Dadurch steigen jetzt auch die Mietobergrenzen für Sozialwohnungen", erklärt der Rechtsanwalt. Die Erhöhung beträgt 13 Cent pro Quadratmeter und Monat. Beispiel: Für eine Sozialwohnung, die vor 1980 bewilligt wurde und in einer Gemeinde des untersten Mietniveaus liegt, darf der Vermieter 2017 eine Miete von bis zu 3,48 Euro pro Quadratmeter verlangen. Bislang waren es 3,35 Euro.

Zugleich steigen die Pauschalen, die Vermieter für die Instandhaltungs- und Verwaltungskosten verrechnen dürfen. Der für die Entwicklung dieser Kosten maßgebliche Verbraucherpreisindex ist im Referenzzeitraum von Oktober 2013 bis Oktober 2016 um knapp 1,9 Prozent gestiegen. Das hat Konsequenzen für die Miete. Um exakt diesen Prozentsatz wachsen nun auch die Pauschalen.

Die Höhe der Instandhaltungspauschalen richtet sich außerdem danach, in welche Altersklasse ein Gebäude fällt: jünger als 22 Jahre, 22 bis 31 Jahre alt oder älter als 32 Jahre - je älter, desto höher der Erhaltungsaufwand. "Gebäude der Jahrgänge 1985 und 1995 fallen 2017 in die nächst höhere Altersklasse", erinnert Buser. "Für diese Gebäude steigen die Instandhaltungspauschalen um deutlich mehr als 1,9 Prozent." Beim Baujahr 1985 etwa erhöht sich die Pauschale von 10,93 Euro auf 14,23 Euro pro Quadratmeter, ein Plus von 23,2 Prozent.

Die Mietobergrenzen sowie die Pauschalen für Instandhaltungs- und Verwaltungskosten erfahren turnusgemäß alle drei Jahre eine Anpassung.

Info : Alle Details zu den Änderungen findet man online im entsprechenden Info-Blatt auf der Homepage von Haus & Grund Grafschaft Moers e.V.. Dieses findet man im Internet unter der Adresse www.hug-moers.de

(RP)
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