Moers Moerser wegen Steuerhinterziehung verurteilt

Moers · Fünf Insolvenzen in fünf Jahren - der Unternehmer hatte systematisch Firmen pleite gehen lassen, um Steuern zu sparen.

Das Klever Landgericht hat einen Unternehmer aus Moers wegen Steuerhinterziehung in Millionenhöhe zu zwei Jahren und sechs Monaten Haft verurteilt. Gegen einen Mitangeklagten wurde eine Freiheitsstrafe von anderthalb Jahren zur Bewährung ausgesetzt. Er muss 7000 Euro an die Landeskasse zahlen.

Der Moerser war faktischer Geschäftsführer einer Unternehmensgruppe in Moers, die Maschinen und Transportsysteme für den Bergbaubedarf vertrieb. Zur Überzeugung des Gerichts hatte er absichtlich immer wieder neue Gesellschaften gegründet und in den Sand gesetzt, um Profit zu machen. Die Gesellschaften hätten geplant und systematisch Insolvenz angemeldet, so dass keine Umsatzsteuer mehr eingetrieben werden konnte. Dann waren die Arbeitnehmer im nächsten Betrieb übernommen worden. Es sei indes ständig weiter produziert und vertrieben worden, sagte der Richter, und das mit den immer gleichen Arbeitnehmern. Die strichen kurzerhand Insolvenzgelder vom Arbeitsamt ein und wurden danach weiterbeschäftigt. So habe man sich auch Lohn und Sozialversicherung für eine gewisse Zeit gespart. Die Arbeitnehmer hätten bereits gewusst, dass sie jedes Mal wieder neu eingestellt würden.

"Das hat schon ein bisschen was von Comedy", kommentierte der Richter das methodische Vorgehen. Es habe fünf Insolvenzen in fünf Jahren gegeben, der Insolvenzverwalter habe bestätigt, dass die Firmen "vor die Wand gefahren" werden sollten. Die neuen Firmen seien jeweils von Anfang an zahlungsunfähig gewesen. Hier wurden Scheingeschäftsführer ohne ausreichende Kenntnisse eingesetzt, während der Moerser maßgeblich die Geschäfte geführt habe. Mit Scheingeschäften habe man Vorsteuerbeträge geltend gemacht. Auch seien Umsatzsteuererklärungen der Hauptgesellschaft zu spät abgegeben worden. Vielfach seien auch falsche Angaben, zum Teil mit rückdatierten Unterlagen, gemacht worden.

Weil der Tatzeitraum, von 2002 bis 2005, schon lange zurückliege, blieb das Gericht unter dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Wegen der überlangen Verfahrensdauer gelten jeweils sechs Monate Haft als verbüßt. Die Wirtschaftsstrafkammer verhandelte an mehr als 20 Verhandlungstagen seit Januar. Gegen die ursprünglich mitangeklagte Ehefrau wurde das Verfahren gegen Zahlung von 13.000 Euro eingestellt.

(BL)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort