Moers Mord in Vinn: Angeklagter schweigt

Moers · Gestern hat der Prozess gegen den 48-jährigen Mann begonnen, der im Mai 2015 seine Ehefrau (31) erstochen haben soll.

 Der Tatort gestern: Seit der Tat ist die Wohnung verwaist, Bauarbeiter haben die Fenster mit Paketband zugeklebt, damit es nicht hinein regnet.

Der Tatort gestern: Seit der Tat ist die Wohnung verwaist, Bauarbeiter haben die Fenster mit Paketband zugeklebt, damit es nicht hinein regnet.

Foto: Klaus Dieker

Mit mehr als 70 Messerstichen wurde im Mai eine Frau auf der Keplerstraße getötet. Seit gestern muss sich ihr Ehemann vor dem Klever Landgericht verantworten. Die Staatsanwaltschaft wirft dem 48-jährigen Schweißer heimtückischen Mord vor.

Die 31-Jährige hatte sich schon von ihrem Ehemann getrennt und in Hamburg gelebt, als sie im Mai zurückkehrte, um die gemeinsamen Kinder zu besuchen. Es gab Streit, weil sie die Kinder mit zu sich nehmen wollte, vermutet der Staatsanwalt als Motiv.

Während die Frau auf dem Balkon der Wohnung des Mehrfamilienhauses in Vinn saß, sei der Angeklagte in die Küche gegangen und habe sich ein Küchenmesser mit einer 11,5 cm langen Klinge in den Ärmel gesteckt. Dann setzte er sich neben die arglose Frau und stach zu.

Erst habe er direkt in das Gesicht, dann auf den ganzen Körper eingestochen, über 70 Mal. Die beiden drei und sechs Jahre alten Kinder waren in der Wohnung. Der Ältere war es, der die Polizei rief. Für die 31-Jährige kam jede Hilfe zu spät. Sie starb noch in der Wohnung. Todesursache war eine Kombination aus Verbluten und Luftembolie. Der Ehemann konnte noch vor Ort festgenommen werden.

Der kleine und stämmige Angeklagte hielt sich beim Eintreten in den Gerichtssaal Papiere vor das Gesicht, um sich vor den Kameras zu schützen. Zwei Besucherinnen begrüßten ihn aus dem Gerichtssaal, es flossen Tränen. Eine weitere Zuschauerin saß einige Plätze entfernt. Der Angeklagte wollte sich zu den Vorwürfen, wie auch schon im Vorfeld, noch nicht äußern. Sein Verteidiger kündigte allerdings an: "Er wird sich zu gegebener Zeit einlassen, aber heute nicht."

Durch das Verstecken des Messers im Ärmel habe der Angeklagte seine Tötungsabsicht verbergen wollen, hieß es in der Anklage. Daher lautet der Vorwurf Mord. Wer einen Menschen heimtückisch, grausam oder mit gemeingefährlichen Mitteln tötet, muss mit einer lebenslangen Freiheitsstrafe rechnen, teilte das Gericht mit.

Gehe man dagegen lediglich von einem Totschlag aus, sei eine Freiheitsstrafe von fünf bis 15 Jahren zu erwarten. Der 48-Jährige ist bereits wegen eines Gewaltdeliktes vorbestraft. 2006 war er zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden, weil er gegen seine Ex-Frau gewalttätig wurde.

Schon vor Verlesung der Anklageschrift hatte der Anwalt angekündigt, dass er dringend einen Antrag stellen müsse, der nicht verschoben werden könne. Mit einer langwierigen Begründung versuchte er zu erreichen, dass einer der Richter wegen Befangenheit abgelehnt wurde. Die Voreingenommenheit sei daran zu erkennen, dass er willkürlich einen Verteidiger bestellt habe, den der Angeklagte nicht akzeptierte.

Einen anderen Anwalt hatte der 48-Jährige zuvor schon wegen Differenzen abgelehnt. Das Verhalten des Richters sei "ein konsequentes Ignorieren der Interessen des Angeklagten". Der Staatsanwalt dagegen hielt ein Misstrauen für nicht gegeben. An der Unparteilichkeit des Gerichts sei alleine aufgrund einer möglichen falschen Entscheidung nicht zu zweifeln. Nach zweistündiger Überprüfung und Unterbrechung wurde der Befangenheitsantrag abgelehnt. Die Verhandlung wird heute fortgesetzt.

Insgesamt sollen 18 Zeugen gehört werden. Die Verhandlung wird am 8., 13., und 15. Januar fortgesetzt.

(bil)
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