Moers Nachbar filmt Affäre mit Handy - Frau sticht zu

Moers · Im Strafverfahren gegen eine 35-jährige Moerserin libanesischer Herkunft, die angeklagt war, ihren Nachbarn mit einem Messer angegriffen und mit zwei Stichen schwer verletzt zu haben, ist gestern im Amtsgericht Moers das Urteil gesprochen worden. Das Gericht unter Vorsitz von Richter Johannes Huismann verurteilte die Angeklagte wegen gefährlicher Körperverletzung und sprach eine Strafe von einem Jahr und neun Monaten Freiheitsentzug aus. Die Strafe wurde zur Bewährung ausgesetzt.

Nach umfangreicher Beweisaufnahme und der Befragung mehrerer Zeugen sahen die Richter es als erwiesen an, dass die Angeklagte am 1. Juli 2016 wutentbrannt die Tür ihres Nachbarn eingetreten und ihm die Stiche mit einem 18 Zentimeter langen Küchenmesser beigebracht hat. Dem Geschehen waren allerdings Umstände vorausgegangen, die das aggressive Verhalten der Frau erklären konnten: In der Ehe der 35-Jährigen und ihrem ebenfalls aus dem Libanon stammenden Ehemann hatte es Probleme gegeben. Es gab oft Streit und die Angeklagte sprach davon, ihren Mann verlassen zu wollen. Dies kam aber für beide Familien keinesfalls in Frage, weshalb sie Druck auf die Mutter von drei Kindern ausübten. Um mit der belastenden familiären Situation fertig zu werden, hatte sie gelegentlich zu aufputschenden Mitteln oder Cannabis gegriffen. Dramatisch aber wurde die Situation durch eine Affäre, die sie mit einem Nachbarn angefangen hatte. Ein weiterer Nachbar, das spätere Opfer, hatte zwei kurze Sequenzen mit dem Handy aufgenommen, um die Affäre zu beweisen und dem Ehemann die Aufzeichnungen zukommen lassen. Als die Angeklagte am 29. Juni davon erfuhr, nahm sie in ihrer Verzweiflung fünf Gramm Amphetamine in der Absicht, sich umzubringen. Sie kam ins Krankenhaus, erholte sich rasch. Nach ihrer Rückkehr eskalierte die Situation und es kam in einem, so der Richter, "absoluten emotionalen Ausnahmezustand" zu der Tat gegen den potenziellen "Verräter". Die Angeklagte bat vor Gericht beim Opfer um Entschuldigung.

(RP)
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