Moers Neue Bewohnerparkzone in der Innenstadt

Moers · Nach Einführung der Gebührenpflicht auf dem Parkplatz Mühlenstraße wurde es für Anwohner schwerer, in der Nähe ihrer Wohnung einen Parkplatz zu finden. "Um die Suche zu erleichtern und den Verdrängungseffekt zu mindern", führt die Stadt die "Bewohnerparkzone 9" ein. Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Planen und Umwelt hatte dies im April beschlossen. In der gesamten Zone gilt die Parkscheibenpflicht. Auch Besucher haben damit weiterhin die Möglichkeit, ihr Fahrzeug kurzfristig abzustellen (eine Stunde, montags bis freitags 9 bis 17 Uhr und samstags 9 bis 10.30 Uhr). So soll verhindert werden, dass Parkplätze durch Dauerparker belegt werden. Außerhalb der Zeiten stehen die Parkmöglichkeiten allen Nutzern zur Verfügung.

Anspruch auf einen Bewohnerparkausweis hat, wer mit Erst- oder Zweitwohnsitz an der Repelener Straße 1 - 35, Hülsdonker Straße 3 - 29 sowie 6 - 36, Rieserstraße oder Weyerstraße gemeldet ist oder dort einen Betrieb hat. Pro Haushalt wird ein Ausweis ausgestellt. Die jährliche Gebühr beträgt 30 Euro. Der Ausweis kann in der Technischen Informationsstelle (TIS) im Alten Rathaus (Eingang Unterwallstraße), Zimmer E.017, oder unter www.moers.de (Bürgerservice und Politik) beantragt werden

(RP)
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