Moers Osterfeuer anmelden

Moers · Ausschließlich zur Brauchtumspflege sind in Moers in der Zeit von Ostersamstag bis -montag Osterfeuer erlaubt. Zudem gelten einige Regeln. Privatleute dürfen nicht zündeln – nur Vereine und Organisationen.

Auch in Moers sind Osterfeuer eine beliebte Tradition. Damit die Flammen keine Gefahr erzeugen, sollten einige Regeln beachtet werden. Erlaubt sind ausschließlich Feuer zur Brauchtumspflege in der Zeit von Ostersamstag bis Ostermontag. Dazu zählt es nur, wenn es im Rahmen einer öffentlichen Veranstaltung von einer in der Ortsgemeinschaft verankerte Glaubensgemeinschaft, Organisation oder einem Verein ausgerichtet wird. Die Feuer sollten innerhalb weniger Stunden – in der Regel bis Mitternacht – abgebrannt sein. Sie sind nur im Freien erlaubt und dürfen nicht zu Beseitigung von Abfall genutzt werden.

Vor dem Anzünden umschichten

Es darf nur unbehandeltes naturbelassenes Holz in Form von Baum- und Strauchschnitt verbrannt werden. Das Material muss kurz vor dem Abbrennen noch einmal umgeschichtet werden, damit keine Kleintiere zu Schaden kommen. Bei starkem Wind darf das Osterfeuer nicht entzündet oder in Gang gehalten werden. Die Aufsichtspersonen des Veranstalters müssen darauf achten, dass ausreichende Sicherheitsabstände zu Gebäuden, Parkplätzen, öffentlichen Verkehrsflächen, zu Bäumen, Büschen und sonstigen brennbare- Gegenständen gewahrt sind. Für den Notfall müssen Löschmittel bereitstehen. Zudem darf die Aufsicht den Abbrennplatz erst nach dem vollständigem Erlöschen des Feuers verlassen.

Osterfeuer in Moers müssen beim Fachdienst Ordnung der Stadtverwaltung angemeldet werden. Anmeldeschluss ist Donnerstag, 25. März. Dieser Termin ist unbedingt einzuhalten, da sämtliche Osterfeuer an die Rettungsleitstelle des Kreises Wesel weitergemeldet werden.

Info Anmeldung auf dem Postweg: Stadt Moers, Fachdienst Ordnung, 47439 Moers, oder per Telefax: 0 28 41 201 638. Der Vordruck ist auf www.moers.de erhältlich.

(RP)
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