Moers/Rheinberg Polizist wegen Gewalt im Dienst zu Geldstrafe verurteilt

Moers/Rheinberg · Das Moerser Amtsgericht hat einen Polizeibeamten aus Rheinberg wegen Körperverletzung im Amt zu einer Geldstrafe von 7200 Euro verurteilt. Bei einem Einsatz wegen Ruhestörung in Moers hatte er einen Mann in seiner Wohnung mit einem festen Griff an den Hals Schmerzen zugefügt. Davon war das Gericht am Ende überzeugt, obwohl der Angeklagte die Vorwürfe abgestritten.

Die Verletzung des Mannes könne er sich nicht erklären, erklärte der Polizist bei der Verhandlung. Bei dem Einsatz habe er ihn zwar mit einem leichten Schlag in die Magengegend außer Gefecht gesetzt, ein Griff an den Hals oder ein Würgen habe es aber nicht gegeben.

Der anfängliche Routineeinsatz, der dann später eskalierte, liegt knapp zwei Jahre zurück. Es war im November 2012, als ein Flugbegleiter von einem Urlaub aus Spanien in seine Wohnung nach Moers zurückkehrte. Mit einem Freund trank er Weinschorle und hörte Musik, später kam noch eine Nachbarin hinzu. Als die Polizei klingelte und ihn ermahnte, drehte er die Musik zunächst leiser, dann aber immer wieder etwas lauter, gab er zu.

Angeklagter Polizist rechtfertigt Gewalt im Dienst

Als die Beamten erneut vor der Wohnung standen, erlebte er eine böse Überraschung. Vor Gericht schilderte der Mann, wie die Tür seiner Wohnung aufgestoßen wurde, und der Angeklagte auf ihn zugestürmt sei. Der Polizist habe ihn direkt am Hals gepackt, klagte der Flugbegleiter. Mehrere Sekunden sei er im Würgegriff festgehalten worden, der Beamte habe geschrien, ob er ihn "verarschen" wolle.

Schließlich wurden dem Ruhestörer Handschellen angelegt und er wurde abgeführt. Anders die Darstellung des Polizisten: Er hatte lediglich eingeräumt, einer aus seiner Sicht notwendigen Griff angewendet zu haben, um die Situation zu beruhigen. Beim zweiten Besuch habe der Mieter nämlich einfach die Türe wieder schließen wollen. Um überhaupt noch Zugriff auf ihn zu haben, habe er prompt reagiert. Es sei eine Entscheidung in Sekundenbruchteilen nötig gewesen.

Angeklagter sieht keine Schuld bei sich

Unstrittig war auch, dass es einen leichten Schlag in die Magengegend gab: Das sei eine vertretbare Taktik um den Gegner zu überwältigen, gerechtfertigt durch das aggressive Verhalten des Mannes, argumentierte der angeklagte Polizist.

Der Moerser, aus dessen Wohnung zu laute Musik drang, sei nämlich "angetrunken, auf Krawall gebürstet und in Partylaune" gewesen. Eine mildere Alternative kenne er nicht, sagte der Beschuldigte auf Nachfrage des Staatsanwalts. Er habe nicht das Gefühl, etwas falsch gemacht zu haben.

Das Gericht dagegen war davon überzeugt, dass der Beamte sein Handeln an dem Abend herunterspielte. Es habe einen harten Griff an den Hals gegeben, der zur Verletzung führte. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

(RP)
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