Moers Prozess um Bluttat in Vinn wird neu aufgerollt

Moers · Vor knapp einem Jahr erschütterte eine Bluttat die Bewohner der Keplerstraße in Vinn: Eine Frau war in ihrer Wohnung mit über 70 Messerstichen schwer verletzt worden. Sie starb noch in der Wohnung. Ihr Ehemann, von dem die 31-Jährige sich getrennt hatte, wurde wegen Mordes angeklagt.

Die Verhandlung vor der Schwurgerichtskammer des Klever Landgerichts hatte bereits Anfang Januar begonnen. Nach zahlreichen Verhandlungstagen war allerdings ein Schöffe so schwer erkrankt, dass die gesetzlich vorgegebenen Fristen zur Fortsetzung nicht eingehalten werden konnten. Daher musste das Verfahren ausgesetzt und in neuer Besetzung neu terminiert werden. Im ersten Anlauf waren zu Jahresbeginn zahlreiche Zeugen vernommen worden. Die Beweisaufnahme zog sich hin, zunächst hatte die Verteidigung den Richter für befangen erklärt, war damit aber nicht durchgekommen. Weil der heute 49-Jährige zunächst von seinem Schweigerecht Gebrauch machte, wurden dann viele Zeugen vernommen.

Am siebten Prozesstag ließ der Moerser sich doch noch ein, durch eine von seinem Verteidiger verlesene mehrseitige Erklärung. Demnach habe er mit dem Messer wie im Wahn zugestochen. Das Opfer soll ihren Ehemann allerdings selber angegriffen haben, obwohl sie von dem Messer wusste, hieß es in der Einlassung.

Diese Erklärung wiederholte die Verteidigung gestern. Die Darstellung steht den Ermittlungsergebnissen gegenüber, nach denen der Angeklagte das Messer in seinem Ärmel versteckte und die arglose Frau angriff, ohne dass sie damit gerechnet hatte. Die Staatsanwaltschaft klagt den gelernten Schweißer wegen heimtückischen Mordes an. Die Todesursache war laut Rechtsmedizinern eine Kombination aus Verbluten und Luftembolie. Insgesamt 71 Verletzungen im Gesicht und am Körper wurden gezählt.

Der Angeklagte war noch am Tatort festgenommen worden. Die Ehefrau hatte sich damals bereits von ihm getrennt und war in ein Frauenhaus gegangen. Im Mai hatte sie ihn mit einer Freundin besucht, um ihm mitzuteilen, dass die gemeinsamen Kinder bei ihr leben sollen. Es habe einen verbalen Streit gegeben, bevor es zu dem Angriff kam. Die Kinder waren in der Wohnung, als ihre Mutter getötet wurde. Bestätigt sich der Vorwurf laut Anklage, kann wegen heimtückischen Mordes eine lebenslange Freiheitsstrafe verhängt werden. Bei einer Verurteilung wegen Totschlags liegt der Strafrahmen bei fünf bis 15 Jahren Haft.

Schon gehörte Zeugen müssen jetzt möglicherweise erneut aussagen. Außerdem sind drei Sachverständige geladen. Die Verhandlung wird am 11.,18. und 25. Mai sowie am 13. und am 24. Juni fortgesetzt.

(bil)
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