Moers Prozess um brutale Wette: 18-Jähriger freigesprochen

Moers · 17-Jähriger muss nach Schlag ins Gesicht operiert werden. Anklage kann nicht widerlegen, dass es sich um Wette handelte.

Mit mehreren Frakturen im Gesicht wurde ein 17-Jähriger im November des vergangenen Jahres aus der Schule ins Krankenhaus gebracht. Ein Mitschüler hatte ihm in der Pause mit der Faust einen Schlag versetzt. Der 18-Jährige musste sich wegen Körperverletzung vor dem Moerser Amtsgericht verantworten und wurde freigesprochen. Die Tat sowie die Umstände sorgten für Sprachlosigkeit und Erstaunen. Was sich unter den Schülern, die ihren Abschluss nachholen wollten, abgespielt haben sollte, konnten die Beteiligten kaum fassen. Es ging um eine Wette, sagten mehrere Schüler. Der Angeklagte und sein späteres Opfer hatten sich nie so richtig gut verstanden, hieß es.

Im November sollen sie dann eine Abmachung getroffen haben. Einer schlägt zu - und wenn der andere sich dann noch auf den Beinen halten kann, darf er zurückschlagen. Andernfalls muss er die Niederlage hinnehmen.

Gesagt, getan: In der Pause gingen die beiden, begleitet von Mitschülern, zum Sportplatz und setzen zum Fäusteduell an. Der 18-Jährige schlug zu, der Minderjährige ging zu Boden. Dann entschloss man sich zu sagen, der Jüngere sei vor eine Tür gelaufen, um die blutende Nase und das angeschwollene Gesicht zu erklären. Da hatte wohl noch keiner damit gerechnet, dass ein Krankenhausaufenthalt und sogar eine Operation notwendig sein würde.

Als das Opfer dann erzählte, dass ein Mitschüler zuschlug, war das Entsetzen der Eltern groß. Die hatten auch während der Verhandlung nur Kopfschütteln für die Tat übrig. Das Gericht glaubte, die Angaben des Angeklagten und seiner Mitschüler, es handele sich eine Wette, nicht widerlegen zu können. Der 17-Jährige dagegen hatte beteuert, es sei keine Wette gewesen.

Der Aufforderung, zum Sportplatz zu kommen, sei er nur gefolgt, um das Unvermeidliche hinter sich zu bringen. Er habe befürchtet, dass er ansonsten nach der Schule Schläge kassiere. Der Schläger musste die Maßnahme umgehend verlassen, gab er an. Nun wolle er seinen Abschluss an anderer Stelle nachholen.

(bil)
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