Rheurdt Rampe vor Rheurdter Poststelle kann bleiben

Rheurdt · Der Ausschuss für Gemeindeentwicklung sprach sich dafür aus, nachträglich eine Erlaubnis zu erteilen.

 Die Rampe entspricht nicht der Norm, nimmt zu viel Bürgersteig weg und hätte beantragt werden müssen. Wird sie verändert, darf sie aber bleiben.

Die Rampe entspricht nicht der Norm, nimmt zu viel Bürgersteig weg und hätte beantragt werden müssen. Wird sie verändert, darf sie aber bleiben.

Foto: pogo

Die Post- und Lotto-Annahmestelle an der Rathausstraße 16d ist seit Mitte Januar barrierefrei. Eine doppelseitige Rampe ist installiert, um ohne Stufe in das Ladenlokal von Regina Christmannn zu kommen. "Menschen, die beim Gehen eingeschränkt sind, haben das gewünscht", berichtet Eigentümer Walter Baumanns. "Vorher hatte es zwei Unfälle gegeben." Allerdings durfte er die Rampe nicht einfach auf dem Bürgersteig aufstellen, da sie im öffentlichen Raum steht und dafür eine Genehmigung der Gemeinde hätte vorliegen müssen. So wurde er mit einem Schreiben des Ordnungsamtes aufgefordert, die Rampe rückstandslos zu entfernen. Doch das will er nicht.

Jetzt war die Stahlkonstruktion Thema im Ausschuss für Gemeindeentwicklung und Ökologie. "Die Benutzung von Straßen über den Gemeingebrauch hinaus ist eine Sondernutzung", erläuterte Bürgermeister Klaus Kleinenkuhnen. "In Ortsdurchfahrten bedarf sie der Erlaubnis der Gemeinde." Diese Erlaubnis könne nur auf Antrag erteilt werden, aber ein solcher Antrag liege nicht vor. Zudem hätte ein Antrag versagt werden müssen, weil der Gehweg durch die Rampe unzulässig eingeengt werde. Nachdem der Eigentümer von der Gemeinde angeschrieben worden sei, habe er beantragt, von den Bestimmungen der Sondernutzungssatzung wegen eines Härtefalls befreit zu werden. Ein Härtefall, so der Bürgermeister, liege vor, "wenn die Anwendung der Satzung andernfalls zu einer nicht beabsichtigen Härte führen würde."

Kleinenkuhnen schlug vor, die Rampe zu genehmigen, wenn sie der Norm entspricht, also ein Längsgefälle von maximal sechs Prozent habe, und nicht wie jetzt 14 Prozent. Außerdem sei eine Restbreite des Bürgersteiges von 1,20 Meter notwendig. Die Ausschussmitglieder schlossen sich der Meinung des Bürgermeisters an. "Der Bau der Rampe ist mit gutem Willen geschehen", sagte FDP-Fraktionschef Andreas Nielsen. "Es wurde Barrierefreiheit erzielt." Walter Baumanns sagte gegenüber der Redaktion zu, die Rampe anzupassen.

(got)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort