Moers Rat kippt Jahresgebühr für wärmegedämmte Häuser

Moers · Wer direkt an einer öffentlichen Straße wohnt und sein Haus dämmen lässt, muss nicht mehr befürchten, mit einer Gebühr "bestraft" zu werden. Jedenfalls dann nicht, wenn die Dämmung den Förderrichtlinien der KfW entspricht. Der Rat hat die Gebührenordnung der Stadt entsprechend geändert. Allerdings darf die Dämmung nicht stärker als 25 Zentimeter sein. Diese Einschränkung soll verhindern, dass Geh- und Fahrradwege zu sehr eingeengt werden. Zudem muss der vor dem Haus liegende Gehweg in der Regel mindestens 1,50 Meter breit sein.

Entspricht die in den öffentlichen Raum ragende Dämmung nicht den KfW-Richtlinien, so wird statt der früheren jährlichen Abgabe eine Einmalzahlung in Höhe von 190 Euro je angefangenen Quadratmeter genutzten Straßenraums fällig.

Im Februar hatten wir über eine Moerserin berichtet, deren Hausfassade nach der Wärmedämmung in den "öffentlichen Straßenraum" ragte. Die Frau musste eine jährliche Sondernutzungsgebühr (60 Euro je angefangenen Quadratmeter genutzten Straßenraums) entrichten. Die Hausbesitzerin brachte vor, dass die Dämmung eine gewisse Dicke haben musste, weil die KfW ihr sonst keine Fördermittel für die Sanierung gewährt hätte. Die Moerserin wandte sich an den Ausschuss für Bürgeranträge und stieß die Änderung der Gebührenordnung an.

Beschlossen hat der Rat außerdem einige finanzielle Angelegenheiten, darunter die Erstattung von Elternbeiträgen für Kindertageseinrichtungen für die Zeit des Erzieherinnen-Streiks. Für die Erstellung eines Sanierungskonzepts für den Sportplatz des TV Asberg wird die Stadt 50 000 Euro bereitstellen. Ein Fachingenieurbüro soll mit der Planung beauftragt werden.

Die katholische Kirchengemeinde St. Martinus erhält 120 000 Euro für die Sanierung der Kita St. Konrad. Die Sanierung kostet insgesamt 240 000 Euro, die Hälfte will das Bistum Münster übernehmen. Der Sanierungsbedarf ist im Zuge eines Umbaus festgestellt worden, der auf Wunsch der Stadt erfolgt: U-3-Plätze sollen entstehen und die Kita von drei auf vier Gruppen vergrößert werden. Beteiligt sich die Stadt nicht an den Sanierungskosten, droht eine Stilllegung des Kindergartens.

Die Offene Awo-Einrichtung für Kinder "Asbär" erhält einen Zuschuss für eine sozialpädagogische Fachkraft, die eine halbe Stelle bekleiden und sich um Flüchtlingskinder kümmern soll. In der Einrichtung, die in der Nähe von Flüchtlingsunterkünften liegt, arbeiten bisher drei hauptamtliche Mitarbeiterinnen (die sich zwei Stellen teilen) und seit Januar eine (Teilzeit)-Honorarkraft.

(pogo)
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