Neukirchen-Vluyn Rechtsstreit um eine zerstörte Mauer

Neukirchen-Vluyn · Im August wurde die Mauer vor der Springen-Villa demoliert und noch nicht wieder aufgebaut. Die Altenheimat nennt den Vorfall einen Versicherungsfall – die aber sieht die Mauer nicht als historisches Element und will sie abreißen lassen.

 Im August hat ein Autofahrer die Mauer demoliert, die zur Springen-Villa gehört. Einfach so kann sie nicht wieder aufgebaut werden, weil es sich bei der Mauer um ein Baudenkmal handelt. Jetzt streiten Anwälte darüber, was mit der Mauer passiert und vor allem, wer für die Kosten aufkommen soll.

Im August hat ein Autofahrer die Mauer demoliert, die zur Springen-Villa gehört. Einfach so kann sie nicht wieder aufgebaut werden, weil es sich bei der Mauer um ein Baudenkmal handelt. Jetzt streiten Anwälte darüber, was mit der Mauer passiert und vor allem, wer für die Kosten aufkommen soll.

Foto: Diakonie

Seit Ende August ist die Mauer vor der Springen-Villa auf der Niederrheinallee im Ortsteil Vluyn ein Bild des Jammers. Sie wurde bei einem nächtlichen Autounfall auf einer Länge von acht Metern völlig demoliert. Mittlerweile haben sich auch Sprayer auf der Mauer verewigt. "Wir werden immer wieder darauf angesprochen", sagt Axel Loobes, Einrichtungsleiter der Vluyner Altenheimat, zu deren Komplex die denkmalgeschützte Springen-Villa gehört.

Er muss sich mit Fragen auseinandersetzen, ob die Grafschafter Diakonie kein Geld für die Wiederherstellung habe und ob der "Vluyner Mauerfall" ein Dauerzustand werde. Loobes reagiert mittlerweile empfindlich. "Die Angelegenheit ist ein Versicherungsschaden, der sich seit Monaten zieht und Rechtsanwälte beschäftigt. Eine einvernehmliche Lösung hat aktuell nicht geklappt. Wir werden nun den gerichtlichen Weg beschreiten und haben Klage eingereicht", sagt Loobes.

Eine einfache Wiederherstellung der Mauer sei nicht möglich, "da wir es mit einem Baudenkmal zu tun haben. Laut Denkmalschutzbehörde muss der ursprüngliche Zustand wieder hergestellt werden." Die Versicherung wiederum weigert sich, die Mauer als historisches Element zu sehen, das zu der Springen-Villa gehört und empfiehlt wegen des geringen Restwertes den völligen Abriss. "Wir haben auf Anraten unserer Anwälte den gegenwärtigen Zustand so belassen, bis wir eine gerichtliche Klärung haben", sagt Loobes, der jetzt auch mit einer weiteren Begutachtung vonseiten des Gerichtes rechnet.

Die reine Schadenssumme liegt bei rund 12 000 Euro. "Für uns vor Ort und die Grafschafter Diakonie ist der Mauerfall inzwischen sehr ärgerlich geworden. Aber uns sind die Hände gebunden. Wir müssen abwarten, bis das Gericht entscheidet."

Die Springen-Villa prägt das Ortsbild und gilt als Baudenkmal aus dem 19. Jahrhundert. Sie wurde 1888 gebaut und war Wohnsitz der Textilfabrikantenfamilie Springen, daher auch der Name Springen-Villa. Früher standen bis zur Höhe vom Springenweg drei Villen dieser Bauart. Heute stehen an diesen Standorten ein mehrgeschossiges Wohnhaus und das Vluyner Feuerwehrgerätehaus. Wie das Relief an der Springen-Villa mit den Bergmannsinsignien zeigt, kaufte Bergwerksdirektor Walter Etzold das Haus. Heute ist die Villa im Besitz der Grafschafter Diakonie, die dort altengerechte Wohnungen anbietet.

(RP)
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