Moers Rettungsfahrer muss nicht für Autoschaden zahlen

Moers · Der Fahrer eines Notarztwagens muss den Schaden, den er während eines Einsatzes verursacht haben soll, nicht ersetzen. Der Fahrer eines BMW hatte knapp 800 Euro Reparaturkosten gefordert, weil der Rheinberger auf dem Weg zum Einsatzort vor sein Auto getreten haben sollte.

Die Klage wurde gestern vor dem Zivilgericht in Rheinberg abgewiesen. Eine Schadensverursachung durch den Beklagten sei nicht erwiesen. Schon das Moerser Amtsgericht hatte das Verfahren gegen den Rettungsfahrer im vergangenen Jahr eingestellt. Die Begründung: Die Schilderungen des Klägers seien nicht mit den Beschädigungen des BMWs in Einklang zu bringen. Der Halter hatte berichtet, dass der Rheinberger mit voller Wucht vor das Auto getreten habe. Der Angeklagte schilderte damals, dass er aus seinem Wagen aussteigen musste, um zum Einsatzort zu gelangen. Der BMW habe die Zufahrt versperrt. Er sei sich keiner Schuld bewusst, es könne aber sein, dass er versehentlich das Auto beschädigte. Im Zivilverfahren ließ sich keine Kausalität nachweisen. Bei dem Einsatz war es um einen möglichen Gasaustritt aus einem Keller in Moers gegangen. Der Rheinberger fuhr ehrenamtlich den Notarzt zum Einsatz.

(lam)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort
Ihr Thema?
Darüber sollten wir mal berichten? Sagen Sie es uns! Ihr Thema?