Rheurdt Rheurdt bietet Transparenz bei den Gremientätigkeiten

Rheurdt · Die Gemeindeverwaltung Rheurdt weist darauf hin, dass die Gremientätigkeiten des Bürgermeisters, der Ratsmitglieder und der sachkundigen Bürgerinnen und Bürger auf der Homepage der Gemeinde (www.rheurdt.de) eingesehen werden können.

Die Gemeinde folgt damit dem Korruptionsbekämpfungsgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen. Dieses Gesetz, so die Verwaltung, "soll Transparenz herstellen und durch die Führung eines Vergaberegisters vor Korruption abschrecken. Dieses Gesetz betrifft im kommunalen Bereich die Gemeinden und Gemeindeverbände sowie deren Eigenbetriebe und eigenbetriebsähnlichen Einrichtungen und Gesellschaften mit Mehrheitsbeteiligungen."

Das Gesetz gelte ebenso für die Beschäftigten in den genannten Bereichen und für die kommunalen Mandatsträger. Auch die natürlichen Personen und juristischen Personenvereinigungen (sprich: Unternehmen), die sich um öffentliche Aufträge bewerben, müssen den Anforderungen des Korruptionsbekämpfungsgesetzes Genüge tun. Auf diese Weise sollen Vorteilsnahme und Bestechung verhindert werden.

"Diese Transparenz übt eine wichtige präventive Wirkung auf die zur Auskunft verpflichteten Amtsträger aus. Die Offenlegungspflicht und die damit einhergehenden Aufdeckungsmöglichkeiten sollen dazu führen, dass es gar nicht erst zu Korruptionsstraftaten kommt", erläuter die Gemeindeverwaltung in ihrer Bekanntmachung.

Wer keinen Internet-Zugang hat, kann sich dennoch über die Gremientätigkeiten vor Ort informieren. Zu den Dienststunden der Verwaltung können die jeweiligen Auflistungen eingesehen werden. Die Liste zur Einsichtnahme liegt im Rathaus aus.

Ansprechpartner zu diesem Thema sind Marcell Schüren (Telefon 02845 963310) und Michael Bartz (Telefon 02845 963311).

(RP)
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