Prozess in Moers Schläger muss fast fünf Jahre in Haft

Moers · Ein Moerser, der einen 19-Jährigen so geschlagen hatte, dass der später ins Koma fiel, muss für vier Jahre und neun Monate ins Gefängnis. Die Jugendkammer bezog ein weiteres Urteil in die Strafe mit ein.

Für den 19-Jährigen hatte der Schlag so schwere Folgen, dass er sich bis heute noch nicht erholt hat. Aufgrund der erlittenen Kopfverletzungen kann er dem Schulunterricht nicht mehr folgen. Er muss Medikamente nehmen und verschiedene Therapiemaßnahmen machen.

Das Gericht sah die gefährliche Körperverletzung, nicht aber einen Raub als erwiesen an. Das Opfer und der Angeklagte kannten sich nicht einmal, als der Schüler im Dezember vergangenen Jahres mit dem Messergriff einen heftigen Schlag auf den Kopf bekam. Der junge Mann hatte nur einen Freund begleitet, der mit seinem Hund vor die Tür musste.

Auf Spaziergang überfallen

An dem Abend hatten die beiden jungen Männer eigentlich gemütlich mit Freunden ihre Silvesterparty planen wollen, als der Anruf der Mutter kam, man solle doch mit dem Hund rausgehen. Der Spaziergang führte sie von Eick-West in eine kleine Grünanlage an der Rheinberger Straße. Dort saßen der Angeklagte und ein weiterer Mann auf der Bank. Er habe keinerlei Angriff erwartet, sagte der 19-Jährige vor Gericht.

Der Angeklagte hatte im Gerichtssaal davon gesprochen, dass er wegen Bedrohungen und Streitereien in der Vergangenheit Angst hatte. Die Bedrohungen seien aber nicht von dem Opfer ausgegangen, sondern von dessen Begleiter und seinen Freunden.

An dem Abend habe er befürchtet, dass es weiteren Ärger gibt, sagte der Angeklagte. Da auch er schon mit einem Messer bedroht wurde, habe er seines gezogen, um sich im Notfall verteidigen zu können, erklärte er weiter.

Angeklagter war schon verurteilt

Eine Notwehrsituation oder einen anderen Grund für den Einsatz des Messers sah das Gericht nicht und folgte mit der Gesamtstrafe dem Antrag des Staatsanwaltes. Der Vorwurf des schweren Raubes durch Wegnahme eines Handy bestätigte sich nicht.

Im Oktober des vergangenen Jahres war der heute 21-Jährige schon vor dem Moerser Jugendschöffengericht unter anderem wegen gefährlicher Körperverletzung zu einer Jugendstrafe ohne Bewährung verurteilt worden. Weil er ein Fahrzeug nutzte, um andere zu verletzen, wurde ihm der Führerschein entzogen.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort