Moers Tödlicher Juwelendiebstahl: Fahrer des Fluchtwagens verurteilt

Moers · Wegen seiner Beteiligung an dem Einbruch in ein Juweliergeschäft in Repelen musste sich gestern ein weiterer Täter des Einbrechertrios vor dem Schöffengericht verantworten.

 Tatort Repelen: Der verurteilte Mann fuhr im Dezember 2014 den Fluchtwagen.

Tatort Repelen: Der verurteilte Mann fuhr im Dezember 2014 den Fluchtwagen.

Foto: Christoph Reichwein

Der 30-Jährige gab zu, den Fluchtwagen gefahren zu haben. Er wurde wegen Beihilfe zum schweren Diebstahl zu sechs Monaten auf Bewährung verurteilt. Das Urteil ist bereits rechtskräftig.

Der Einbruch hatte kurz vor Weihnachten 2014 für Schlagzeilen gesorgt, weil der Juwelier aus Angst Schüsse auf die Einbrecher abgegeben und einen 37 Jahre alten Mann erschossen hatte. Die beiden Mittäter konnten fliehen. Erst ein Jahr nach dem Einbruch hatte man einen der Männer fassen können. Er wurde vor wenigen Monaten vor dem Schöffengericht wegen Beihilfe zum Diebstahl im besonders schweren Fall zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und drei Monaten ohne Bewährung verurteilt. Der 23-Jährige war durch Schüsse an der Hand verletzt worden und hatte seine Beteiligung unter Tränen und Entschuldigungen eingeräumt.

Der 30-Jährige wurde erst später gefasst und ausgeliefert. Er gab gestern an, er habe im Tatfahrzeug gewartet und sei nicht im Gebäude gewesen, als der Juwelier die maskierten Männer auf frischer Tat ertappte. Er sei nicht gezielt nach Deutschland gekommen, um Straftaten zu begehen, beteuerte er. Seit 2012 sei er allerdings wiederholt eingereist, um hier gelegentlich zu arbeiten. Die Verhandlung ergab keine Anhaltspunkte dafür, dass diese Angaben falsch sein könnten. Bisher war der 30-Jährige in Deutschland nicht vorbestraft. Das Gericht setzte die Freiheitsstrafe zur Bewährung aus.

Zunächst war man davon ausgegangen, dass die Täter sich kurz vor Geschäftsöffnung Zutritt verschafften, um sich bei dem Geschäftsinhaber mit Gewalt den Tresorschlüssel zu verschaffen. Der 70-Jährige hatte die beiden im Keller überrascht und sofort geschossen. Dass der Fahrer von einem geplanten Raub gewusst habe, sei nicht nachweisbar, schloss der Staatsanwalt. Er akzeptierte das Urteil wegen Beihilfe zum schweren Diebstahl, obwohl er zuvor eine Verurteilung als Mittäter beantragt hatte.

Bei dem Einbruch waren Uhren und Kleinigkeiten im Wert von wenigen hundert Euro entwendet worden. Besonders folgenreich war der Tag auch für den Juwelier. Er muss mit dem Wissen leben, einen Menschen getötet zu haben. Ob er sich vor Gericht verantworten muss, ist noch nicht entschieden. Das Verfahren ist nicht abgeschlossen.

(bil)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort