Prozess in Moers Überfall auf Juwelier - Milde Strafe für Komplizen

Moers · Ein Rumäne hat am Dienstag Beihilfe vor dem Moerser Amtsgericht beim Überfall auf einen Juwelier gestanden. Die Tat hatte im Dezember 2014 bundesweit für Schlagzeilen gesorgt. Bei dem Überfall hatte der Juwelier einen der Täter erschossen.

 Der Angeklagte (l.) vor dem Amtsgericht mit Anwalt Hayrettin Y.

Der Angeklagte (l.) vor dem Amtsgericht mit Anwalt Hayrettin Y.

Foto: Dieker, Klaus

Das Moerser Schöffengericht hat Dienstag einen Mann zu fünf Monaten Haft wegen Beihilfe zum Einbruch verurteilt, der an einem Überfall auf einen Repelener Juwelier beteiligt war. Dabei war einer der Täter von dem Überfallenen erschossen und ein weiterer verletzt worden.

Der 27-jährige Rumäne gab Dienstag an, er habe etwa einem Kilometer vom Tatort entfernt gewartet. Kurz zuvor habe er von Freunden eine Nachricht erhalten, dass er jemanden abholen müsse. An einer Kreuzung habe er auf Anweisungen warten sollen. "Die haben mir gesagt, dass sie stehlen wollen, aber ich wusste nicht was”, beteuerte der Mann . Nach etwa 30 bis 40 Minuten habe er die Nachricht erhalten, dass er nach Hause fahren könne. Erst zwei Tage später habe man ihm mit,geteilt dass es "böse ausgegangen ist”, mehr nicht.

Nach Deutschland sei er erst kurz zuvor eingereist. Festgenommen wurde er in Italien. Auf seinen Namen war man in einem groß angelegten Verfahren gegen eine Einbrecherbande vor dem Krefelder Landgericht gestoßen. Mehrere Bandenmitglieder waren kürzlich vin Krefeld wegen diverser Einbrüche in den Kreisen Wesel und Viersen sowie in der Umgebung zu langjährigen Haftstrafen verurteilt worden.

Einem Zeugen kündigte die Richterin Ermittlungen wegen möglicher Falschaussage an. Der 24-Jährige, der bereits zugegeben hatte, an dem Einbruch beim Juwelier beteiligt gewesen zu sein, machte Dienstag komplett widersprüchliche Angaben. Auf die Ermahnung der Richterin, dass er nun als Zeuge die Wahrheit sagen müsse, verfiel der Mann in eine Art Singsang mit jammerndem Unterton. Man wolle ihm ein weiteres Verfahren anhängen, lamentierte er.

Kurz vor Ende der Beweisaufnahme regte die Verteidigung an, das Verfahren einzustellen. Sein Mandant würde eine Einstellung akzeptieren und darüber hinaus auf Entschädigung für etwaige zu Unrecht verbüßte Untersuchungshaft verzichten, bot der Anwalt an. Bevor darüber beraten werden konnte konterte die Staatsanwältin, dass sie sich darauf keinesfalls einlassen werde. Sie beantragte neun Monate Haft ohne Bewährung.

Eine Mittäterschaft wie ursprünglich angeklagt habe sich nicht bestätigt, entscheid schließlich die Richterin. Der Angeklagte sei lediglich wegen Beihilfe zu verurteilen. Unter anderem aufgrund des Geständnisses wisse man, dass er in Tatortnähe Position bezogen habe, um die Haupttäter zu unterstützen. Er habe nicht nur gewusst, dass etwas gestohlen werden solle, sondern auch Geld für seine Unterstützung zugesagt bekommen. Ob der Angeklagte dort warten sollte, um gegebenenfalls die Beute entgegenzunehmen oder den Tätern die Flucht ermöglichen sollte, bleibe unklar.

Der Mann war erst wenige Monate vor dem Überfall in Mönchengladbach wegen eines Diebstahls im besonders schweren Fall verurteilt worden und stand zur Tatzeit unter Bewährung. Der Verteidiger hatte einen Freispruch oder eine milde Bewährungsstrafe beantragt. Bei dem Überfall am 22. Dezember 2014 waren Uhren und eine Tasche gestohlen worden.

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